14.41
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein paar kurze Anmerkungen zu einem, wie ich glaube, wichtigen Gesetz, das Adaptionen auf Grund einer Richtlinie zur Information der Bürger im Umweltbereich enthält. Warum? – Weil Umweltpolitik nur dann erfolgreich sein kann, wenn Transparenz und Offenheit vor allem für die Bürgerinnen und Bürger geboten werden können.
Zur
Frage Aarhus-Konvention. Wir haben sie schon lange unterschrieben. Die
Ratifizierung ist jetzt das, was entsprechend vorzunehmen ist. Dass also nicht
der Eindruck entsteht, wir hätten uns von der Konvention verabschiedet, sondern
sie ist unterschrieben und wird jetzt ratifiziert.
Was die
Umsetzung der Richtlinie betrifft, haben wir bis Mitte Februar 2005 Zeit.
Auch da sind wir fristgerecht unterwegs mit dieser Novelle, die wir heute hier
im Bundesrat diskutieren.
Was sind
die wesentlichen Änderungen? – Das sind zum Ersten die Präzisierung und
Ausweitung des Begriffs der Umweltinformation um neue Bereiche, die auch für
die Zukunft enorm wichtig sind, nämlich neben Luft, Wasser, Boden jetzt auch
genetisch veränderte Organismen, Stoffe, Energie, Emissionen sowie Zustand der
menschlichen Gesundheit. Auch das ist eine wirkliche qualitative Neuerung und
wichtig für zukünftige Diskussionen, wenn man an die Kontaminationen entlang
der Lebensmittelkette denkt und wenn wir das, was wir mit der Agentur für
Ernährungssicherheit begonnen haben, auch zukünftig weiter fortsetzen wollen.
Zweitens:
Wir dehnen dabei die Informationsverpflichtung auf informationspflichtige
Stellen aus. Sie umfasst nicht nur wie bisher Behörden, sondern auch
Unternehmen, die im Rahmen der Daseinsvorsorge – auch das ist ein
wichtiger Prozess –, zum Beispiel in den Bereichen Gas, Wasser,
Elektrizität und Ähnlichem, tätig werden, und Stellen, die im Einflussbereich
von Gebietskörperschaften tätig werden. Also wir erweitern tatsächlich auch den
Anwendungsbereich weg von der Behörde hin zu Unternehmen, die im Bereich der
Daseinsvorsorge tätig sind, und zu Stellen, die im Einflussbereich von
Gebietskörperschaften tätig sind.
Wir
verkürzen die Frist für das Zugänglichmachen von Umweltinformationen von bisher
acht Wochen auf jetzt einen Monat im Normalfall – auch ein wichtiger und
richtiger Schritt in die richtige Richtung.
So gesehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wir dabei, mit der Umsetzung dieser Richtlinie und mit der UIG-Novelle 2004 einen wichtigen Schritt zur Transparenz in der Umweltpolitik zu setzen. Ich bin davon überzeugt, dass wir damit ein Mehr an Lebensqualität und eine Absicherung des Umweltstandortes Österreich in der Zukunft erreichen können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
14.43
Präsidentin Anna Elisabeth
Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht
noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Von der
Berichterstattung wird auch kein Schlusswort gewünscht.
Die
Debatte ist daher geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. November 2004 betreffend die Umweltinformationsgesetz-Novelle 2004.
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