melgesetz nichts
zu suchen haben. Der Herr Finanzminister Grasser mag für vieles zuständig sein,
aber für die Strafprozessordnung ist er ganz sicher nicht zuständig!
Meine Damen und
Herren! Das hat darin nichts zu suchen, unabhängig davon, was hier geregelt
wurde, zum Beispiel die Anhebung der Obergrenzen des Tagsatzes bei der
Bemessung von Geldstrafen von 327 € auf 500 €. Dagegen kann man
nichts einwenden. Diese Superregelung bringt allerdings nur etwas, Herr
Gudenus, wenn man davon ausgeht, dass ein Straftäter ein Monatsgehalt von
8 000 € hat. Dann wäre sie budgetwirksam. – Wenn das Strafrecht und die
Strafprozessordnung im Hinblick auf die Budgetwirksamkeit geändert werden, dann
müsste man ja sagen: Hoffentlich werden viele Delikte begangen, damit die Gerichte
viel Geld einnehmen können und viel an den Finanzminister überweisen
können. – Das kann doch nicht das Ziel unserer Rechtspolitik
sein!
Meine Damen und
Herren! Gerade das Strafrecht gehört zu den Kernbereichen eines Staates, und
der Kernbereich eines Staates kann doch nicht durch die Brille der Budgetpolitik
gesehen werden, und diesbezügliche Änderungen können doch nicht in einem
Sammelgesetz, das sich „Budgetbegleitgesetz“ nennt, versteckt sein!
Ich möchte, weil
auch Minister Haupt hier ist, zweitens das Arbeitsmarktgesetz erwähnen. Auch
dieses wird im Budgetbegleitgesetz nebenbei geändert. Es sind einige interessante
Elemente beziehungsweise Änderungen darin enthalten, die, wie ich glaube, beide
Oppositionsparteien – von uns weiß ich es sicher – gefordert haben, etwa die Möglichkeit, flexibler auf Rücklagen
zurückgreifen zu können. Das ist etwas durchaus Positives.
Man muss sich
dann aber durch den Dschungel dieser Budgetbegleitgesetze durcharbeiten und
sich die Details anschauen: So bringt etwa die in den Erläuterungen angekündigte
Senkung des ALVG-Beitrages mit sich, dass diese bei gleich bleibendem Niveau an
Arbeitslosen ohne Leistungskürzung in den nächsten zwei Jahren nicht möglich
sein wird. – Es wird also
konkret zu Leistungskürzungen kommen.
Dementsprechend
muss man auch die Deckelung der Ausfallshaftung des Bundes sehen. Wir benötigen
nicht gleich bleibende Mittel! Vielmehr brauchen wir in diesem Bereich – und dazu gibt es Studien, Herr Minister,
die Sie kennen! – steigende Mittel!
All das sind
Materien, die man ausführlich und ordentlich beraten muss und nicht in
Sammelgesetzen durchpeitschen darf!
Als weiteres
Beispiel nenne ich die „Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes“: Man kann
sagen, dass auch das ein Detailproblem ist, doch für diejenigen, die davon
betroffen sind, ist das alles andere als ein Detailproblem! Auch das wird hier
geregelt: Diese „Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes“ – kurz: DLU – soll nun nicht mehr als Ersatzzeit im
Pensionsrecht gelten. Wissen Sie, was das bedeutet und wen das trifft? – Das trifft in erster Linie junge Menschen,
die keinen Arbeitslosensanspruch haben, aber eine Ausbildung absolvieren! Es
wird also bei den Schwächsten eingegriffen, und man behandelt das als ein
Detailproblem eines riesigen Budgetbegleitgesetzes. Damit zeigen wir aber
gerade den betroffenen jungen Menschen die kalte Schulter.
Nächster Punkt:
So nebenbei wird noch die Aichfeld-Murboden-Gesellschaft verkauft. Im Hinblick
darauf stellen sich einige Fragen: Ist das auch wieder eine ganz schnelle
Geldbeschaffungsaktion für das nächste Jahr? Wie sieht das aus: Ist das ein
wichtiger Impulsgeber für die Region? Kann es eine sinnvollere Verwendung
geben, oder geht es da, ähnlich wie bei den Bundesforsten, tatsächlich, wie
gesagt, um eine ganz schnelle Geldbeschaffungsaktion für das nächste Jahr?
Selbst der Rechnungshof meint, dass es keine nachvollziehbare Herleitung der Beträge und keine ausreichende Begründung für die von der Österreichischen Bundes-
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