Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 101

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melgesetz nichts zu suchen haben. Der Herr Finanzminister Grasser mag für vieles zuständig sein, aber für die Strafprozessordnung ist er ganz sicher nicht zuständig!

Meine Damen und Herren! Das hat darin nichts zu suchen, unabhängig davon, was hier geregelt wurde, zum Beispiel die Anhebung der Obergrenzen des Tagsatzes bei der Bemessung von Geldstrafen von 327 € auf 500 €. Dagegen kann man nichts einwenden. Diese Superregelung bringt allerdings nur etwas, Herr Gudenus, wenn man davon ausgeht, dass ein Straftäter ein Monatsgehalt von 8 000 € hat. Dann wäre sie budgetwirksam. – Wenn das Strafrecht und die Strafprozessordnung im Hinblick auf die Budgetwirksamkeit geändert werden, dann müsste man ja sagen: Hoffentlich werden viele Delikte begangen, damit die Gerichte viel Geld einnehmen können und viel an den Finanzminister überweisen können. – Das kann doch nicht das Ziel unserer Rechtspolitik sein!

Meine Damen und Herren! Gerade das Strafrecht gehört zu den Kernbereichen eines Staates, und der Kernbereich eines Staates kann doch nicht durch die Brille der Budgetpolitik gesehen werden, und diesbezügliche Änderungen können doch nicht in einem Sammelgesetz, das sich „Budgetbegleitgesetz“ nennt, versteckt sein!

Ich möchte, weil auch Minister Haupt hier ist, zweitens das Arbeitsmarktgesetz erwäh­nen. Auch dieses wird im Budgetbegleitgesetz nebenbei geändert. Es sind einige inter­essante Elemente beziehungsweise Änderungen darin enthalten, die, wie ich glaube, beide Oppositionsparteien – von uns weiß ich es sicher – gefordert haben, etwa die Möglichkeit, flexibler auf Rücklagen zurückgreifen zu können. Das ist etwas durchaus Positives.

Man muss sich dann aber durch den Dschungel dieser Budgetbegleitgesetze durch­arbeiten und sich die Details anschauen: So bringt etwa die in den Erläuterungen angekündigte Senkung des ALVG-Beitrages mit sich, dass diese bei gleich bleibendem Niveau an Arbeitslosen ohne Leistungskürzung in den nächsten zwei Jahren nicht möglich sein wird. – Es wird also konkret zu Leistungskürzungen kommen.

Dementsprechend muss man auch die Deckelung der Ausfallshaftung des Bundes sehen. Wir benötigen nicht gleich bleibende Mittel! Vielmehr brauchen wir in diesem Bereich – und dazu gibt es Studien, Herr Minister, die Sie kennen! – steigende Mittel!

All das sind Materien, die man ausführlich und ordentlich beraten muss und nicht in Sammelgesetzen durchpeitschen darf!

Als weiteres Beispiel nenne ich die „Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes“: Man kann sagen, dass auch das ein Detailproblem ist, doch für diejenigen, die davon betrof­fen sind, ist das alles andere als ein Detailproblem! Auch das wird hier geregelt: Diese „Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes“ – kurz: DLU – soll nun nicht mehr als Ersatzzeit im Pensionsrecht gelten. Wissen Sie, was das bedeutet und wen das trifft? – Das trifft in erster Linie junge Menschen, die keinen Arbeitslosensanspruch haben, aber eine Ausbildung absolvieren! Es wird also bei den Schwächsten eingegriffen, und man behandelt das als ein Detailproblem eines riesigen Budgetbegleitgesetzes. Damit zeigen wir aber gerade den betroffenen jungen Menschen die kalte Schulter.

Nächster Punkt: So nebenbei wird noch die Aichfeld-Murboden-Gesellschaft verkauft. Im Hinblick darauf stellen sich einige Fragen: Ist das auch wieder eine ganz schnelle Geldbeschaffungsaktion für das nächste Jahr? Wie sieht das aus: Ist das ein wichtiger Impulsgeber für die Region? Kann es eine sinnvollere Verwendung geben, oder geht es da, ähnlich wie bei den Bundesforsten, tatsächlich, wie gesagt, um eine ganz schnelle Geldbeschaffungsaktion für das nächste Jahr?

Selbst der Rechnungshof meint, dass es keine nachvollziehbare Herleitung der Be­träge und keine ausreichende Begründung für die von der Österreichischen Bundes-


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