Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 100

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

dem Roten Kreuz, möglich sein wird, eine Abgeltung der Normverbrauchsabgabe zu erhalten, wenn das erworbene Kraftfahrzeug überwiegend für die Beförderung von behinderten Menschen verwendet wird. – Damit wird eine langjährige Forderung der Behindertenorganisation und der Interessenvertretungen umgesetzt, und das zeigt wieder einmal deutlich die besondere soziale Einstellung der Regierungsparteien.

Eine Besonderheit im Rahmen dieser Budgetbegleitgesetze ist auch die Änderung des Bundessportförderungsgesetzes. Durch eine Neufassung des § 20 des Glücksspielge­setzes wird sichergestellt, dass der besonderen Sportförderung ungedeckelt 3 Prozent der Umsätze der Österreichischen Lotterie, zumindest aber 40 Millionen € zufließen werden. Das ist eine gewaltige Verbesserung dieser Förderung, da bereits der Min­destbetrag deutlich über den bisherigen Auszahlungen liegt und natürlich durch die ungedeckelte Anbindung der Umsätze der Österreichischen Lotteriegesellschaft mit kontinuierlichen Steigerungen zu rechnen ist.

Es steht somit allen Dach- und Fachverbänden mehr Geld ins Haus. Es ist dies ein Jubeltag für den organisierten Vereinssport, für tausende Sportvereine und hundert­tausende Sportler Österreichs. Den Spruch mit dem Meilenstein habe ich heute schon einmal strapaziert, probieren wir es also damit: Sportlerherz, was willst du mehr!

Wir erwarten übrigens demnächst ein Dankesschreiben vom Präsidenten der BSO. Kollege Dr. Löschnak dürfte ja auch in Ihren Reihen kein Unbekannter sein. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

15.09

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächster kommt Bundesrat Schennach zu Wort. – Bitte.

 


15.09

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Lieber Kollege Mayer! Natürlich kann man gebetsmühlenartig Dinge wiederholen. Das ist eine Art esoterische politische Übung. Man kann sagen: Wir hoffen, wir glauben, es wird schon so sein, das Ganze ist super und so weiter! Die Zahlen allerdings, die der Herr Finanzminister vorlegen musste, sprechen eine ganz andere Sprache, und da ist auch der Grund zu suchen, warum man dieses Budget­begleitgesetz in dieser Weise braucht. Die Zahlen haben eine entzaubernde Wirkung, sie haben mit Glauben – was nichts wissen heißt – und einem Sich-Einreden in einer Art repetierenden Leier einfach nichts zu tun. Darum geht es mir jetzt aber gar nicht.

Soweit ich mich richtig erinnere, hat der Bundesrat vor einem Jahr mit den Stimmen aller vier Fraktionen einen auf Initiative unseres amtierenden Herrn Vizepräsidenten eingebrachten Antrag beschlossen. Der Antrag enthielt die Forderung, dass es keine Sammelgesetze mehr geben soll. (Bundesrat Konecny: Sehr richtig!) Wir haben auf Anregung des Rechnungshofes und, wie ich glaube, auch auf Anregung des Verfas­sungsgerichtshofes hier gegenüber dem Nationalrat unsere tiefe Sorge zum Ausdruck gebracht.

Doch was liegt hier wiederum vor? – Es liegt hier ein absoluter Grenadiermarsch von Gesetzen vor, die unter dem Titel „Budgetbegleitgesetze“ zusammengestopft werden. Es sind 25 plus 2 Gesetze, und das geht vom Waffengesetz über das Strafvollzugs­gesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz, das Bundessozialamtsgesetz bis hin zum Glücksspielgesetz und zum Sportförderungsgesetz und, und, und.

Wieder einmal werden im Rahmen eines Budgetbegleitgesetzes wesentliche Rechts­materien behandelt. So sind in diesem Budgetbegleitgesetz etwa auch weit gehende kriminalpolitische und strafrechtspolitische Änderungen enthalten, die in einem Sam-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite