Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 183

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. (Rufe bei der SPÖ in Richtung des Bundesrates Ing. Kampl: Siegi!) – Das ist die Stimmenminder­heit. Der Antrag ist nicht angenommen.

Es liegt weiters ein Antrag der Bundesräte Weilharter, Bader, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend die flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen vor.

Ich lasse auch über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen. (E 190-BR/04.)

Fortsetzung der Tagesordnung

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich nehme die Verhandlungen zur Tagesordnung wie­der auf.

Wir setzen bei Tagesordnungspunkt 7: Budgetbegleitgesetz 2005, fort.

Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Wimmler. Ich erteile ihr das Wort.

 


20.43

Bundesrätin Herta Wimmler (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte jetzt noch jene Damen und Herren begrüßen, die heute aus dem Ministerium noch da sind, weil es heute ihr Tag ist. (Unruhe im Saal.)

Es ist natürlich schlecht, nach einer so langen Unterbrechung eine Debatte weiterzu­führen. Trotzdem bin ich froh, dass ich einen Punkt dieser Regierungsvorlage von einer anderen Sicht beleuchten darf, nämlich das Pflegegeld, das mit 1. Jänner 2005 um 2 Prozent erhöht wird; dies geschieht seit 1995 erstmals. Es gab inzwischen im Jahr 2003 in Kärnten eine Erhöhung um 2 Prozent.

Die Erhöhung und eine weitere Valorisierung in den nächsten vier Jahren war nicht nur eine Forderung von Interessenvertretungen pflegebedürftiger Menschen, sondern auch wichtig für jene, die pflegen. Die Qualität von Pflegeplätzen in Heimen, die Qualität des Pflegepersonals und zu Hause muss ständig steigen, und das kostet Geld und wird uns in Zukunft noch viel mehr kosten.

Die Sicherungssysteme in Europa sind sehr unterschiedlich. Herr Kollege Gudenus hat heute schon einmal angesprochen, wie es in Deutschland mit der Pflegeversicherung aussieht. Ich möchte dieses System hier in Österreich nicht haben, denn ich bin der Meinung, dass bei uns jeder pflegebedürftige Mensch ein Recht auf Pflege hat – und nicht nur der, der eine Versicherung hat.

Ich möchte noch erwähnen, dass in Dänemark, Finnland und Schweden jede Person, die auf Grund von Alter, Behinderung und Invalidität Langzeitbetreuung benötigt, einen Anspruch auf soziale und gesundheitliche Fürsorgeleistungen hat. In den Niederlanden ist das Risiko der Pflegebedürftigkeit in der allgemeinen Krankenversicherung abge­deckt. Deutschland habe ich schon erwähnt. In Luxemburg gibt es ähnliche Systeme der Pflegeversicherung. In Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich wird bei Pflege­bedürftigkeit sowohl von beitragsabhängigen Systemen als auch von Fürsorgesys­temen Pflege gewährt.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite