Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 189

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der Rechtsschutzbeauftragte – eine Denkmöglichkeit – im weitesten Sinne beim Herrn Bundesminister für Landesverteidigung angesiedelt ist oder im Nationalrat. Das ist der grundsätzliche Auffassungsunterschied. Was in der Bewertung nun besser ist – ob da oder dort –, darüber kann man sicherlich streiten, aber es ist eben der Wunsch der Bundesregierung, dass dieser Rechtsschutzbeauftragte beim Bundesministerium für Landesverteidigung angesiedelt ist, aber – und das ist eben das große Aber – er soll weisungsfrei sein.

Wer die staatliche Verwaltung in gewissem Maße kennt, weiß, dass die Apparate, die ein Bundesministerium zur Verfügung stellen kann, in der Regel besser ausgerüstet, ausgestattet sind als jene im Parlament. Das ist eine Tatsache. Auch die von Ihnen angeführte Beschwerdekommission in militärischen Angelegenheiten hat im Rahmen des Bundesministeriums für Landesverteidigung einen entsprechenden Unterstüt­zungsapparat, um tätig sein zu können.

Eines möchte ich Ihnen aber nicht ganz vorenthalten, dass es nämlich immer wieder ein großes Bedürfnis war, eine Verrechtlichung in bestimmten Bereichen des Militärs zu erreichen. Und es war die schwarz-blaue/blau-schwarze Bundesregierung, der es im Jahre 2001 gelungen ist, das Militärbefugnisgesetz überhaupt auf die Schiene zu bringen. Dass einige Bestimmungen – sie sind von Bundesrat Todt bereits erwähnt worden – vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden, möge man nicht immer als das große Weltuntergangsunglück ansehen, sondern das ist eine ganz normale, klassische rechtsstaatliche Entwicklung, dass es eben im Rahmen der Gewaltenteilung den Verfassungsgerichtshof gibt, der mit verschiedenen Sachen nicht immer einver­standen ist. Das nimmt man als guter Demokrat und auf die Verfassung vereidigter Bundesrat zur Kenntnis, und versucht natürlich auch, den Wünschen des Verfassungs­gerichtshofs Rechnung zu tragen.

Beim Rechtsschutzbeauftragten hat der Verfassungsgerichtshof aber angemerkt, dass er weisungsfrei sein sollte. In diesem Zusammenhang ist im Nationalrat ein Bundes­verfassungsgesetz eingebracht worden, dass die Rechtsschutzbeauftragten im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung, aber auch im Bereich des Inneren und des Justizministeriums weisungsfrei gestellt werden. Die Sozialdemokraten, denen offensichtlich der Rechtsschutz – aus welchen Gründen auch immer – nicht so am Her­zen liegt, haben dieser Verfassungsbestimmung nicht zugestimmt. (Bundesrat Todt: Wir wollen eine parlamentarische Kontrolle!)

Ja, das ist unbestritten, aber Sie haben durch Ihre Verweigerung der Zweidrittelmehr­heit erreicht, dass die Rechtsschutzbeauftragten nicht weisungsfrei sind. (Bundesrat Todt: Wenn sie dem Minister unterstellt sind, können sie nicht weisungsfrei sein!) Das ist ein Faktum, und da muss ich mich dann schon fragen: Sind Ihnen jetzt ideologische Gründe wichtiger oder wäre nicht eine praktikable Lösung vernünftiger? (Bundesrat Todt: Was ist den daran ideologisch, wenn wir eine Kontrolle durch das Parlament wollen?)

Aus diesem Grunde kann ich nicht ganz verstehen, dass Sie diese Zweidrittelmehrheit verweigert haben.

Zum Schluss möchte ich noch etwas über die Nachrichtendienste sagen, denn es ist doch ein ganz großer Fortschritt, dass ein Rechtsschutzbeauftragter in bestimmten Bereichen des Nachrichtendienstes tätig werden kann, sei es auf dem Gebiete der militärischen Aufklärung, sei es auf dem der militärischen Abwehr.

Die Nachrichtendienste befinden sich öfters – man sieht das vor allem seit dem 11. September 2001 – in einer etwas schwierigen Rolle, sagen wir das einmal so. Einerseits sollen die Nachrichtendienste alles wissen, das verlangt man zumindest im Nachhinein, dann sollen sie die Informationen entsprechend gewichten, um nicht bei


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