Der Landesverteidigungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. November 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Todt. – Bitte, Herr Bundesrat.
21.03
Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Bundesminister! Wir behandeln heute die Reparatur dieses Gesetzes. Eine Reparatur ist deswegen notwendig geworden, weil wesentliche Punkte dieses Gesetzes vom Verfassungsgerichtshof gekippt und beeinsprucht wurden. Konkret hat der Verfassungsgerichtshof drei Bestimmungen des Militärbefugnisgesetzes aufgehoben: Gekippt wurde die Möglichkeit, ohne konkreten Tatverdacht vorläufige Festnahmen durchzuführen. Auch die Rechte der Nachrichtendienste, verdeckte Ermittlungen ohne Wissen der betroffenen Personen durchzuführen, sahen die Richter als verfassungswidrig an. Voraussetzung dafür wäre nämlich ein weisungsfreier Rechtsschutzbeauftragter. Dieser war aber ebenfalls verfassungswidrig, da er nicht mit Zweidrittelmehrheit beschlossen wurde.
Nun haben ÖVP und FPÖ beschlossen, dass sich die Festnahmebefugnis von Wachorganen auf jene Fälle beschränkt, in denen der Verdacht auf ein Delikt vorliegt, das von einem Gericht erster Instanz zu ahnden ist. Festgenommene sollen sofort an das zuständige Gericht überstellt werden. Auch die Bedingungen für die Datenermittlung wurden geändert: Die Nachrichtendienste müssen nun vor einer Ermittlung den Verteidigungsminister und den Rechtsschutzbeauftragten informieren. Der Rechtsschutzbeauftragte ist aber eben nicht weisungsfrei, sondern gegenüber dem Minister weisungsgebunden.
Nach unserer Meinung darf der Rechtsschutzbeauftragte kein Organ des Bundesministers für Landesverteidigung sein, sondern er sollte vielmehr ein Organ des Nationalrates sein. Nur dies würde eine parlamentarische Kontrolle bedeuten. Diese parlamentarische Kontrolle findet bereits in der Bundesheer-Beschwerdekommission statt. Das Parlament hat gerade im Bereich der Landesverteidigung Mitwirkungsrechte: Der Hauptausschuss ist für alle Einsätze des Bundesheeres im Ausland zuständig – warum also nicht auch für Rechtsschutzbeauftragte?
Wir wollen drei Rechtsschutzbeauftragte, die Organ des Nationalrates sind und nicht Organe des Ministers. Sie könnten dem Unterausschuss des Innenausschusses und dem Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses verantwortlich sein. Das wäre für uns demokratiepolitisch sehr wichtig.
Sie haben im Nationalrat die Chance auf ein gemeinsames Gesetz vertan. – Ich möchte Sie gerne auffordern, mit uns gegen dieses Gesetz zu stimmen, und damit die Chance zu eröffnen, ein gemeinsames Gesetz zu beschließen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
21.06
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte, Herr Bundesrat.
21.06
Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Todt hat das Inhaltliche schon entsprechend aufbereitet und vor allem den Knackpunkt erwähnt, nämlich dass
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