Dort, wo die Erläuterungen wegen schwerer Abschätzbarkeit oder Geringfügigkeit einen Nullwert finanzieller Relevanz ausweisen, ist der Zusammenhang schon etwas weiter an den Haaren herbeigezogen. Bei der lediglich die Bestellung des Amtsleiters regelnden Änderung des Bundessozialamtsgesetzes ist der sachliche Zusammenhang mit dem Budget aber schon gar nicht mehr erkennbar; es handelt sich dabei offensichtlich um eine Art legistische „Restelverwertung“.
Wenngleich unsere Kritik Wirkung gezeigt hat, bleibt der von allen Bundesratsfraktionen vor einem Jahr dem Nationalrat zugeleitete Gesetzesantrag aktuell, wonach der Bundesrat bei Sammelgesetzen die Möglichkeit haben soll, nicht nur zur Gesamtheit eines Gesetzespaketes, sondern auch zu einzelnen Teilgesetzen Einspruch zu erheben.
Ich bedanke mich bei den im
Verfassungskonvent tätigen Mitgliedern des Bundesrates, Herwig Hösele,
Professor Konecny und
Professor Dr. Böhm, dass sie dieses Anliegen dort, wie man in den
Protokollen nachlesen kann, mit Nachdruck vertreten haben, wiewohl noch kein
Konsens absehbar ist.
Wenngleich ein
Budgetbegleitgesetz naturgemäß das politische Schicksal des Budgets selbst
teilt und daher von den im Nationalrat vertretenen Oppositionsparteien abgelehnt
wird, sei im Bundesrat doch festgehalten, dass es nach dem Ergebnis des Begutachtungsverfahrens
aus Sicht der Länderinteressen jedenfalls keinen Grund gibt – es ist
zumindest keiner artikuliert worden –, gegen den Gesetzesbeschluss
Einspruch zu erheben, und daher werden wir dem Antrag des Ausschusses gerne
zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
21.01
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch
jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist
daher geschlossen.
Wird von der
Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen daher
zur Abstimmung.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein
Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist
somit angenommen.
8. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
9. November 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Militärbefugnisgesetz geändert wird (652 d.B. und 667 d.B. sowie
7152/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Bader. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Karl Bader: Ich bringe den Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. November 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Militärbefugnisgesetz geändert wird.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen – wie alle anderen – in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite