Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 187

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Dort, wo die Erläuterungen wegen schwerer Abschätzbarkeit oder Geringfügigkeit einen Nullwert finanzieller Relevanz ausweisen, ist der Zusammenhang schon etwas weiter an den Haaren herbeigezogen. Bei der lediglich die Bestellung des Amtsleiters regelnden Änderung des Bundessozialamtsgesetzes ist der sachliche Zusammenhang mit dem Budget aber schon gar nicht mehr erkennbar; es handelt sich dabei offensicht­lich um eine Art legistische „Restelverwertung“.

Wenngleich unsere Kritik Wirkung gezeigt hat, bleibt der von allen Bundesratsfraktio­nen vor einem Jahr dem Nationalrat zugeleitete Gesetzesantrag aktuell, wonach der Bundesrat bei Sammelgesetzen die Möglichkeit haben soll, nicht nur zur Gesamtheit eines Gesetzespaketes, sondern auch zu einzelnen Teilgesetzen Einspruch zu erhe­ben.

Ich bedanke mich bei den im Verfassungskonvent tätigen Mitgliedern des Bundesrates, Herwig Hösele, Professor Konecny und Professor Dr. Böhm, dass sie dieses Anliegen dort, wie man in den Protokollen nachlesen kann, mit Nachdruck vertreten haben, wiewohl noch kein Konsens absehbar ist.

Wenngleich ein Budgetbegleitgesetz naturgemäß das politische Schicksal des Budgets selbst teilt und daher von den im Nationalrat vertretenen Oppositionsparteien abge­lehnt wird, sei im Bundesrat doch festgehalten, dass es nach dem Ergebnis des Begut­achtungsverfahrens aus Sicht der Länderinteressen jedenfalls keinen Grund gibt – es ist zumindest keiner artikuliert worden –, gegen den Gesetzesbeschluss Einspruch zu erheben, und daher werden wir dem Antrag des Ausschusses gerne zustimmen. (Bei­fall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.01

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. November 2004 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Militärbefugnisgesetz geändert wird (652 d.B. und 667 d.B. sowie 7152/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Bader. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Karl Bader: Ich bringe den Bericht des Landesverteidigungsaus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. November 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Militärbefugnisgesetz geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen – wie alle anderen – in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:

 


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