Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 186

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(Heiterkeit.) – Ich bin jedenfalls sehr froh darüber, sehr geehrte Damen und Herren, dass es bei diesem Finanzausgleich möglich war, für kleine Gemeinden die finanziellen Mittel von 1,1 auf 1,5 Prozent des BIP anzuheben, was nunmehr das erste Mal, seit es einen Finanzausgleich gibt, also seit dem Jahre 1948, möglich geworden ist.

Wenn Sie, sehr geehrter und sehr geschätzter Herr Professor Konecny, meinen, es sollten alle in Österreich die gleichen Voraussetzungen haben, dann kann ich Ihnen nur sagen: Da hätten Sie ein Betätigungsfeld und eine Aufgabe, deren Gelingen wir Ihnen sehr hoch anrechnen und wofür Sie sicherlich von den österreichischen Gemein­den eine Ehrentafel erhalten würden. Dass es für jeden Österreicher/jede Österreiche­rin die gleichen Voraussetzungen gibt, das ist einfach nicht möglich! Überall legt sich doch der Wiener Bürgermeister Häupl quer! Wenn beispielsweise wir in den ländlichen Gemeinden verlangen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger gleich viel an Finanzaus­gleich wie die Bürgerinnen und Bürger in Wien, nämlich das Doppelte, erhalten, dann haben wir mit dem Wiener Bürgermeister die größten Probleme! Immer wieder ist das so. (Bundesrat Schennach: Das sind unterschiedliche Aufgaben! – Zwischenruf des Bundesrates Konecny.)

Sehr geschätzter Herr Professor, ich würde Sie bitten, einmal Herrn Bürgermeister Häupl diesbezüglich Unterricht zu geben und ihm zu erklären, dass es in einem Staat allen Bürgerinnen und Bürgern gleich gut gehen soll – und es nicht solche und solche geben darf! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

20.57

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Präsident Jürgen Weiss. – Bitte.

 


20.57

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesbudget zählt bekanntlich nicht zu den Beratungsgegenständen des Bundesrates; im Rahmen der für seine Umsetzung regelmäßig notwendigen Gesetze spielt es aber indirekt auch in unsere Beratungen hinein.

Die Budgetbegleitgesetze sind der Natur der Sache nach in der Regel so genannte Sammelnovellen, wie sie nach den legistischen Richtlinien des Bundes bei sachlichem Zusammenhang ausnahmsweise zulässig sind.

Herr Kollege Schennach und andere haben in der Diskussion bereits darauf hingewie­sen, dass in der Vergangenheit dieser Zusammenhang sehr intensiv überstrapaziert wurde, was in diesem Hohen Haus, aber beispielsweise auch durch den Verfassungs­gerichtshof, immer wieder zu Kritik geführt hat. Wenngleich es nicht verfassungswidrig ist, hat es der Verfassungsgerichtshof doch für bedenklich gehalten, weil der Erkenn­barkeit des Rechts auf diese Weise ein schlechter Dienst erwiesen werde.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang aber auch an Budgetbegleitgesetze, mit denen 90 Einzelgesetze novelliert wurden, teilweise Verfassungsbestimmungen oder über­haupt ganz neue Gesetze vorgesehen waren.

Bei einem Blick auf das heute vorliegende Budgetbegleitgesetz wird offenkundig, dass da zweifelsohne eine Besserung eingetreten ist, wenngleich noch kein befriedigender Zustand. Es umfasst nämlich nur 25 Gesetzesänderungen, die durchwegs der Imple­mentierung von Budgetansätzen in die Rechtsordnung dienen. Bei der Valorisierung des Pflegegeldes oder bei der Regelung von Abgaben und Gebühren liegt der sach­liche Zusammenhang mit dem Budget auf der Hand, wenngleich manche Regelungen mit budgetfremden Inhalten vermischt sind.

 


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