BundesratStenographisches Protokoll716. Sitzung / Seite 42

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10 Prozent Verlust zu erwarten und pro Jahr, das er früher in Pension geht, also ab 62 Jahren, 4,2 Prozent; dreimal 4,2 Prozent, das sind 12,6 Prozent!

Das heißt, jemand, der 47 Beitragsjahre hat und mit 62 Jahren in Pension geht, hat mit einem Verlust von 22,6 Prozent zu rechnen! (Rufe bei der SPÖ: Ein Skandal! –Zwischenrufe bei der ÖVP. – Bundesrat Gruber: Hört’s zu, dann lernt ihr was!) Da frage ich Sie: Wie kann man behaupten, dass diese Pensionsharmonisierung gerecht ist? (Bundesrat Höfinger: Der Herr Bundeskanzler hat Ihnen das ja vorgerechnet, ...! – Bundesrat Reisenberger: Da wird er aber zugeben müssen, dass er falsch gerechnet hat!)

Der nächste Punkt – etwas, was mir große Sorge macht –: Dieser 10-Prozent-Deckel, den wir auf Grund der Reform von 2003 haben, gilt nur für die Reform von 2003 und ist mit einer Einfachgesetzgebung jederzeit aufhebbar. Wenn das passiert, dann schlagen die Verluste, die wir schon im Jahr 2003 mit 30 und 40 Prozent berechnet haben, und teilweise sogar höher, wiederum voll durch. Und da können sich wohl alle vorstellen, was das für die Menschen bedeutet!

Im Bereich der Arbeitslosen haben Sie eine Nachbesserung gemacht, weil es vorher ja so war, dass ein Mann – ich bleibe jetzt bei einem Mann, weil Männer am ehesten in den Korridor kommen; Frauen haben noch lange keine Chance, in diesen Korridor zu gehen –, ein Mann, der mit 62 Jahren Anspruch auf diesen Korridor hätte, weil dieser jetzt vorgesehen ist, aber arbeitslos wäre, zwangspensioniert werden hätte können. Er wäre also aus der Arbeitsvermittlung herausgenommen worden, weil er ja bereits die Möglichkeit einer Pensionsform gehabt hätte, aber das mit den Strafabschlägen von 4,2 Prozent pro Jahr!

Wir haben jetzt nach massiven Protesten erreicht, dass wenigstens um ein Jahr verlängert wurde, aber das heißt trotzdem noch immer, dass ein Mann ab dem 63. Lebensjahr im Prinzip bereits in Pension geschickt werden kann und dann immer noch pro Jahr diese 4,2 Prozent Abschläge hat.

Wenn Sie das gerecht finden und noch immer das Motto vertreten, dass wir eigentlich dafür sorgen sollen, dass die Menschen länger im Beruf verbleiben, Sie aber die Men­schen, sobald es geht, aus der Arbeitsvermittlung hinausdrängen, frage ich mich, wie diese Argumente in Ihren Augen zusammenpassen.

Zur Arbeitslosigkeit noch eines: Diese Form ist überhaupt eine Pensionsfalle, weil ja auch zum Beispiel Saisonbeschäftigte – Gastgewerbe, Bauarbeiter, und so weiter – mit massiven Pensionskürzungen zu rechnen haben, da Arbeitslosenzeiten mit rund zwei Dritteln des Arbeitseinkommens auf dem Pensionskonto bewertet werden, und das angesichts der derzeitigen Arbeitslosenzahlen und der wahrscheinlich noch steigenden Arbeitslosigkeit, wo die Menschen im Prinzip keine andere Möglichkeit haben!

Ich komme noch zu einem weiteren Punkt, der zu kritisieren ist: Die letzten drei Pensionsreformen haben massive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt gehabt – und haben sie nach wie vor. Da fehlt mir ganz deutlich – das wurde heute auch schon in der Fragestunde ein paar Mal erwähnt –, dass von Seiten der Regierung wirklich ge­eignete und spürbare Maßnahmen gesetzt werden, damit die Menschen, speziell ältere Menschen, überhaupt eine Chance haben, auf dem Arbeitsmarkt zu verbleiben oder überhaupt noch einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu bekommen. Sonst werden sie nämlich für immer bestraft: Sie bekommen keine Arbeit mehr, und in der Alters­versorgung haben sie Nachteile, weil sie eben die entsprechenden Zeiten nicht haben.

Ich denke, da ist die Regierung gefordert, deutliche Maßnahmen zu setzen, um den Menschen die entsprechende Möglichkeit zu geben. Man sollte es seitens der


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