BundesratStenographisches Protokoll716. Sitzung / Seite 44

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dem Pensionssystem, das Sie über 40 Jahre hier im Parlament zu verantworten hatten.

Ich sehe schon ein, dass es schmerzt, dass die Valorisierungen, die von dieser Bun­desregierung beschlossen wurden, in Zukunft besser sind als jene Valorisierungen, für die Sie bis 1999 verantwortlich waren. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich halte das permanente Negieren eines vorliegenden Gesetzestextes zur Verun­sicherung der österreichischen Bevölkerung schlicht und einfach für ein nicht faires Vorgehen. Ich würde Sie dringend ersuchen, jene Fairness, die Ihre Vertreter in den Verhandlungen um ein harmonisiertes Pensionsrecht an den Tag gelegt haben, auch in der Öffentlichkeit walten zu lassen und nicht aus populistischen Gründen andere Dinge zu behaupten. Andernfalls sollten Sie sich fragen, ob sich nicht manche Ihrer Beschlüsse aus den letzten Tagen einmal gegen Sie selbst richten werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sehr geehrte Frau Kollegin Bachner! Sie sollten bei der Pensionsharmonisierung und bei der Übereinkunft mit der Bundesregierung auch nicht vergessen, dass die Neu­regelung, die die Bundesregierung mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst ausver­handelt hat, auch von Ihrem sozialdemokratischen Beamtengewerkschafter Richard Holzer mit unterzeichnet wurde (Bundesrätin Bachner: Ist ihm ja auch nichts anderes übrig geblieben!) und daher auch von Ihrer Fraktion in dieser Form mitgetragen wird.

Wenn Sie sich nunmehr als Gewerkschafterin von den auch von Ihrer Fraktion mit unterzeichneten Verträgen absentieren, so sollten Sie das auch in der Öffentlichkeit begründen, statt es der Bundesregierung in der öffentlichen Debatte vorzuhalten. (Bei­fall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Bundesrätin Bachner: Ich habe mich nicht absentiert! Ich möchte es nur für den ASVG-Bereich auch haben!)

Sehr geehrte Frau Kollegin! Die Frage, die Sie an die Bundesregierung gerichtet haben, richte ich an Sie: Warum haben Sie als Gewerkschafterin und warum haben Sie, als Sie von der SPÖ über mehr als vier Jahrzehnte das Sozialministerium inne­hatten, im ASVG nicht die gleichen verfassungsmäßigen Rechte mit der damaligen Zweidrittelmehrheit der großen Koalition implementiert, sodass die erworbenen Zeiten für die ASVG-Versicherten gleich unantastbar sind wie bei den Beamten, warum haben Sie das nur bei den Beamten – hier insbesondere auch bei den Gemeinde­bediens­teten, wenn ich an das Beispiel von Wien und an andere Bundesländer denke – im besonderen Ausmaße geprägt? Die Zeit dazu hätten Sie vier Jahrzehnte lang ge­habt! – Ich bin stolz darauf, dass es dieser Bundesregierung gelungen ist, mit der Einführung des individuellen Pensionskontos endlich auch für den ASVG-Bereich Re­gelungen zu schaffen, durch die das, was an Beträgen eingezahlt worden ist, auch in der Zukunft durch andere Bundesregierungen nicht mehr verändert werden kann, sodass auf dieser Basis der Berechnung der zukünftigen Pensionen sukzessive und langsam ein Gleichklang zwischen dem ASVG-Bereich und dem Beamtenbereich eintreten wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sehr geehrte Frau Kollegin! Auch vielen Bemerkungen, die von Ihrer Seite in letzter Zeit im Parlament in Anfragen und in anderen Zusammenhängen dahin gehend ge­macht wurden, dass dieses neue Pensionsgesetz in seiner Gesamtheit unübersichtlich sei, muss klar widersprochen werden: Das neue Allgemeine Pensionsgesetz umfasst 8 Seiten Gesetzestext, und auf etwa 41 Seiten sind dann entsprechende mathe­matische Berechnungen und Grundlagen enthalten. Ich glaube schon, dass acht Seiten für die österreichische Bevölkerung lesbar sind und schlussendlich auch für jeden, mit juristischer Hilfe, interpretierbar sind. Das, wo es tatsächlich Schwierigkeiten gibt, ist der Übergang von den heute bestehenden unterschiedlichen Pensions­sys­temen auf das einheitliche System. Ich vergleiche es immer mit einer Landkarte: Wenn


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