BundesratStenographisches Protokoll716. Sitzung / Seite 45

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Sie den ASVG-Bereich als durchgehenden Weg in die Zukunft haben, so nähern sich diesem Wege beim Punkt der Pensionsharmonisierung per 1.1.2005 und mit den Umsetzungsfristen bis 1.1.2034, wenn auch das Pensionsalter zwischen Männern und Frauen gleichgeschaltet sein wird, mehrere sehr unterschiedliche Wege auf unter­schiedlicher Wegstrecke dem gemeinsamen Ziel.

Dass die Harmonisierung in diesem Bereich auch im Interesse der Staatsbürger nun­mehr verfassungskonform auch im Hinblick auf die Fristen angesetzt ist, hat nichts damit zu tun, dass wir uns vor einem Verlust fürchten, sondern es hat damit zu tun, Frau Kollegin, dass ich mich immer bemüht habe, Gesetzestexte zu verabschieden, die aus Sicht der Experten in der vorliegenden Form verfassungskonform sind. (Bun­desrätin Mag. Neuwirth: Das ist aber nicht immer gelungen! – Bundesrat Gruber: Das dürfte aber nicht immer gelungen sein, Herr Kollege!) Ich betrachte es durchaus als Vorteil gegenüber der Vergangenheit, dass nunmehr nicht mehr mit Zweidrittel­mehr­heits-Beschlüssen Teile von Gesetzen dem Willen des Staatsbürgers entzogen wer­den, indem sie vor dem Verfassungsgerichtshof nicht angefochten werden können, und ich betrachte es als besondere Qualität des Rechtsstaates, dass nunmehr einfach­gesetzliche Regelungen, nachdem sie mit einfacher Mehrheit verabschiedet wurden, auch vom Staatsbürger bei den Höchstgerichten hinterfragt werden können.

Frau Kollegin Bachner, wenn Sie sich so sicher wären, dass all die Regelungen, die in der Vergangenheit von dieser Regierung getroffen wurden, so unhaltbar sind, dann müsste ich Sie schon fragen, warum die sozialdemokratische Fraktion ihre Beschwer­de beim Verfassungsgerichtshof gegen das Harmonisierungsgesetz 2000, das Sozial­rechts-Änderungsgesetz 2000 schlussendlich zurückgezogen hat. Große Hoffnung, zu gewinnen, dürften Sie nicht gehabt haben, denn sonst hätten Sie einen Entwurf Ihrer Fraktion vor dem Verfassungsgerichtshof nicht zur Gänze zurückgezogen, so wie im Übrigen auch jene Sozialrechtsänderung, welche die Änderungen der Parität im Haupt­verband betrifft, was ja in den nächsten Tagen sicherlich auch noch zu Diskussionen führen wird. (Bundesrätin Bachner: So ist es!) Ich darf Sie daher rechtzeitig auch darauf hinweisen, dass Ihre Fraktion hier ein Rechtssetzungsvorhaben, das sie einge­bracht hat, wieder sistiert hat.

Vielleicht wird es mit manchen Ihrer heutigen Vorwürfe gegen das hier vorliegende Gesetzeswerk ähnlich sein. Es ist in einem Rechtsstaat erlaubt – Gott sei Dank –, jeden Punkt, wo man Rechtsverletzungen vermutet, bei den Höchstgerichten zu hinter­fragen. Ich glaube, dass das vorliegende Gesetzeswerk auch auf Grund der langen Übergangsfristen und auf Grund der Harmonisierungsregelungen halten wird.

Ich darf Sie auf noch etwas hinweisen, Frau Kollegin, weil Sie hier die unterschied­lichen Beitragszahlungen zwischen den Unternehmern mit 17,5 Prozent, den Bauern mit 15 Prozent und den ASVG-lern mit 10,5 Prozent zur Diskussion stellen: Diese Zahlen sind, zum Unterschied von der Wifo-Studie, von Ihren Experten, von den Ex­perten der Präsidentenkonferenz, von den Experten der Bundeswirtschaftskammer, von den Experten der Bundesregierung und von allen anderen Mathematikern, die hier mitgearbeitet haben, für das jetzige Rahmenwerk, nämlich der Steuergesetzgebung, der Pensionsgesetzgebung und der Sozialversicherungsgesetzgebung, als gerecht angesehen worden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Bundesrätin Bachner: Das stimmt ja nicht!)

Ich habe nie einen Zweifel daran gelassen, dass sich, wenn – als Beispiel – bei den Bauern das fiktive Ausgedinge zur Gänze abgeschafft würde, selbstverständlich die Beitragsgrundlage nach oben hin zu verändern hätte. Und ich habe auch nie einen Zweifel daran gelassen, dass, wenn bei den gewerblich Selbständigen eine Arbeits­losenversicherung geschaffen würde, selbstverständlich die 17 Prozent, die die Grundlage darstellen, neu zu diskutieren wären.

 


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