rechnen, weil Männer durchschnittlich um dieses Drittel mehr verdienen, ihm aber nur das Medianeinkommen der Frau angerechnet wird.
Da stellt sich für mich schon die Frage: Ist die Zeit, die Frauen oder Männer für Kindererziehung aufwenden und die meistens auch über diese vier Jahre geht, so viel wert wie die Arbeit in der Wirtschaft? Oder ist sie uns nicht so viel wert? Denn es ist ja auch so, dass man nach vier Jahren nicht mit der Erziehung eines Kindes fertig ist, nach vier Jahren kommen dann meistens noch einige Jahre Teilzeitarbeit oder Ähnliches dazu. Ansonsten könnte ja ein Kind mit vier Jahren volljährig und wahlberechtigt sein, und nicht erst mit 18!
Für die Teilzeit, die dann wieder meistens die Frauen in Anspruch nehmen, gibt es genau null Euro Ausgleich! Und diese Ungerechtigkeit im Pensionssystem wird, wie gesagt, ungeschaut fortgeschrieben. Das Pensionssplitting, das auch hin und wieder erwähnt wird, ist an und für sich eine feine Sache. Das Dumme daran ist nur, dass sie auf Freiwilligkeit basiert, der Mann in der Pension freiwillig auf einen Teil seines Einkommens verzichten muss.
In den Erläuterungen habe ich dann einen netten Satz gefunden, nämlich zur so genannten Leistungsgarantie – ich zitiere –: „In die auf dem Pensionskonto ausgewiesenen Ansprüche kann nicht eingegriffen werden. Der Bund bürgt im Rahmen einer Ausfallshaftung vor allem für die Risiken der Armut ...“ – Diese Leistungsgarantie hat es meines Wissens auch schon vorher gegeben, aber letztendlich, nach dieser Reform der Reform der Reform, glaubt in Wirklichkeit wahrscheinlich niemand mehr daran.
Ein paar Sätze weiter unten steht dann auch schon – ich zitiere –: „Der ,10 %-Schutzdeckel‘ der Pensionssicherungsreform 2003“ – die ja übrigens ein „Jahrhundertprojekt“ war, obwohl: Sie sehen es eh nicht als Jahrhundertprojekt –, dieser Deckel „wird insofern modifiziert, als er im Jahr 2004 5 % beträgt und in den folgenden Jahren jeweils um 0,25 % pro Jahr ansteigt, sodass er 2024 wieder 10 % beträgt.“ – Das heißt also: Ein paar Absätze weiter unter dem, wo vorher noch die Rede davon ist, dass wir Ansprüche haben, die uns niemand wegnehmen kann, steht schon: Wer weiß, wann das nächste Pensionssicherungs- oder harmonisierungs- oder sonstiges Gesetz zustande kommen wird. (Zwischenruf bei der ÖVP.)
Kurz auch noch zum Punkt Schwerarbeiterpension beziehungsweise „Hackler-Regelung“. Ich kann mich noch an die Zeit erinnern, als in der „Kronen Zeitung“ Stimmung gegen die „Sozialschmarotzer“, die vom Arzt krank geschrieben worden und dann mit 50 in Pension gegangen seien, gemacht worden ist. Das hat sich damals vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit genannt und wurde wegen Ungerechtigkeit gestrichen. Was haben wir jetzt? – Letztendlich ist es so, dass der Sozialminister festlegen wird, welche Berufsgruppen Schwerarbeiter sind.
Das wird meines Erachtens keine leichte Aufgabe, denn es bieten sich sehr viele Berufsgruppen an. Das Problem ist nur, dass die Größe des Kuchenstücks, das dafür zur Verfügung steht, bereits jetzt festgelegt ist, nämlich auf jeden Fall unter 10 Prozent. Mehr dürfen es einfach nicht werden! Das heißt, es werden halt einfach nicht sehr viele Berufsgruppen in die Schwerarbeiterregelung fallen – und alle anderen dürfen von der Arbeit nicht krank werden.
Früher ist da doch noch viel mehr auf den Einzelnen geschaut worden, denn es macht nicht nur die Arbeit krank. Es ist ja doch so, dass manche Leute von einer Arbeit krank werden, die anderen in der gleichen Sparte halten hingegen sehr gut durch. Das kann man also nicht in jedem Fall alleine auf die Arbeit zurückführen, sondern man muss sich sehr wohl anschauen, ob ein Mensch unter diesen Arbeitsumständen noch weiter tätig sein kann oder nicht.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite