licherweise liegt es daran, dass ihn das Gesetz ein bisschen verwirrt hat. Er hat dann nämlich – eine weitere Themenverfehlung! – auch noch sein Lieblingsthema Fristenlösung eingebracht (Bundesrat Dr. Kühnel: Ah, Frau Deutschprofessorin!), was mit dem eigentlichen Thema überhaupt nichts zu tun gehabt hat. (Bundesrat Dr. Böhm: Mit der demographischen Entwicklung schon!)
Das Wort Pensionsharmonisierung klingt für mich prinzipiell unheimlich gut, denn ich bin ein sehr harmoniebedürftiger Mensch. Aber eine Voraussetzung für Harmonie ist für mich, dass vorher die Zustände geklärt – und fair geklärt sind. Von einer Harmonisierung zu reden, wenn die Beiträge der Bauern 15 Prozent, der Selbständigen 17,5 Prozent und der ASVG-Versicherten 22,8 Prozent betragen, ist meiner Meinung nach nicht fair! (Zwischenruf des Bundesrates Höfinger.) Natürlich, der Dienstgeber zahlt einen Anteil an der Pensionsversicherung des Dienstnehmers, aber prinzipiell basiert das darauf, dass die Dienstnehmer bei der Einführung des Dienstgeberbeitrages auf einen Teil ihres Lohnes verzichtet haben! Außerdem zählt der Dienstgeberbeitrag zu den Lohnkosten – und wenn ich als Dienstgeber Kosten habe, dann muss der Dienstnehmer das einspielen, sonst stelle ich ihn nicht an. Also kann man nicht sagen: Der Dienstgeber zahlt allein! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Einen Punkt an dieser Pensionsharmonisierung, nämlich das Pensionskonto an und für sich finde ich ganz okay, weil klar definiert ist, wer einzahlt und woher diese Gelder kommen. Das ist sicher keine schlechte Sache und macht die Dinge transparenter beziehungsweise würde sie transparenter machen, denn eines fehlt auf dem Pensionskonto, und zwar die Antwort auf die Frage: Wie viel werde ich mit meinen Einzahlungen an Pension bekommen?
Das Leben ist leider ungerecht. Frauen verdienen im Durchschnitt ein Drittel weniger als Männer – und mit dieser Reform, mit dieser Reform der Reform, wird diese Ungerechtigkeit weiter fortgeschrieben. Ein Sozialstaat sollte eigentlich Ungerechtigkeiten wie diese ausgleichen und nicht fortschreiben.
Ein Beispiel ist die viel gelobte Erhöhung der Beitragsgrundlage für Kindererziehungszeiten auf angeblich 1350 €. In Wirklichkeit ist es bekanntlich nur eine Erhöhung auf 1157 €, weil 1350 € durch 14 und dann mal 12 eben 1157 € ergibt. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Mag. Haupt.) – Aber das Medianeinkommen bekommt man eben 14-mal.
Sie sagen, das sei eine drastische Verbesserung im Vergleich zum derzeitigen Zustand, weil es derzeit nur zirka 600 € sind. Letztendlich ist es aber so: Derzeit gibt es einen Durchrechnungszeitraum von 15 Jahren, nach der Reform werden 40 Jahre durchgerechnet. Das heißt, es bleiben 25 Jahre über, die prinzipiell im alten System nicht berücksichtigt worden wären. Als Frau müsste man, wenn man von diesen 1350 € beziehungsweise 1157 € wirklich profitieren möchte, mindestens sieben Kinder bekommen, und das immer im Abstand von vier Jahren. Ich glaube aber, das wird wohl nicht die Zukunft sein. Und auch wenn sich Herr Gudenus mit seiner Fristenlösung durchsetzte, selbst dann wäre es ziemlich unwahrscheinlich, dass wir uns in diese Richtung verändern. (Präsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)
Die Beitragsgrundlage sollte dem Medianeinkommen entsprechen. Frau Kollegin Konrad hat es vorhin schon angesprochen: Es wurde aber vom Medianeinkommen der Frauen und nicht vom Medianeinkommen der Bevölkerung umgerechnet! Das ist wieder einmal ein Zeichen dafür, dass der Umstand, dass Frauen weniger verdienen, auch in der Pension weitergeschrieben werden wird. Wenn nun zufälligerweise ein Mann – was ja nicht sehr oft vorkommt – die Kindererziehungszeiten übernehmen sollte, dann muss er, einfach auf Grund dieses Medianeinkommens, mit einem Verlust
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