BundesratStenographisches Protokoll716. Sitzung / Seite 87

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Wenn Sie hier noch eine zusätzliche Änderung haben wollen, sind Sie von Seiten der Sozialdemokratie gerne eingeladen, die Zweidrittelmehrheit im Parlament herzustellen, sodass die Verfassungsgarantien des Jahres 1995, an denen Sie mitgewirkt haben, aufgelöst werden können. Ich habe damals bekanntermaßen gegen diese verfassungs­mäßigen Garantien gestimmt. Und da Sie mich heute noch immer in der Bundes­regierung sehen, habe ich auch nicht die Bundesregierung zum für mich bestmöglichen und günstigsten Pensionszeitpunkt verlassen, sondern weiter Beiträge gezahlt dafür, dass ich weniger Pension bekommen werde. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich sage aber auch dazu: Meine monatliche Pension hat dann noch immer eine Höhe, über die sich Tausende Österreicher freuen würden, wenn sie sie mit ihrer Pension in einem halben Jahr erreichen könnten.

Das ist ein System, das ungut ist. Für die „jungen“ Politiker in Österreich – ganz egal, in welchem Alter sie sind –, die nach 1995 eingestiegen sind, gilt dieses System beim Bund nicht mehr, sondern es gibt Pensionskassen und die Regelung des ASVG oder des jeweiligen Berufes, den der Politiker vor Antritt seiner politischen Tätigkeit im Parlament oder in der Bundesregierung gehabt hat. Ich hoffe, dass wir im Rahmen dieser Änderungen hier irgendwann einmal jene Mehrheit der Parlamentsfraktionen bekommen, die es ermöglicht, festzusetzen, dass sich die Zuschüsse zu den Politiker­pensionen im gleichen Ausmaß bewegen wie die Zuschüsse des Staates zum Pensions­system insgesamt.

Eines sollte man auch nicht vergessen: Es sind nicht die Politiker, die den größten Teil der Politikerpensionen kassieren, sondern deren Angehörige und Frauen, die zwei Drittel der Politikerpensionen kassieren. Nur etwa 34,6 Prozent, glaube ich, wenn ich es richtig im Kopf habe, beträgt die aktuelle Auszahlung an die Politiker, die eingezahlt haben (Heiterkeit), während die Angehörigen, die Frauen, die Kinder, die Hinter­bliebenen den Löwenanteil der Politikerpensionen kassieren.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich würde wirklich all jene, die heute Kritik an den Frauenregelungen geübt haben, bitten: Machen Sie sich wirklich die Mühe und ver­gleichen Sie das alte Valorisierungssystem mit dem neuen, Sie werden draufkommen, dass der Unterschied enorm ist und sich tatsächlich zugunsten der versicherten Frauen, also positiv für sie auswirkt.

Noch etwas: Der Punkt, weshalb wir mit den Sozialpartnern schlussendlich gescheitert sind, war, dass wir nicht bereit waren, jene Teile der Pensionsreform 2003 aufzuheben, die sich zugunsten der Frauen auswirken. Ich bin als ehemaliger Frauenminister stolz darauf, dass dieser Teilbereich der Pensionsreform 2003 zum Vorteil der Frauen weiter­hin bestehen bleibt, das halte ich für gut so. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.13

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesminister! Jetzt sage ich etwas, was nicht ins Protokoll gehört: Die Frauen verlangen gerechte Alterspensionen. Dass die Frauen darauf warten, was ihnen als Hinterbliebenenpension übrig bleibt, das als besonders gute Sache hinzustellen, war nicht gar so gut. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Kerschbaum.) – Wir sind noch ohne Protokoll, bitte.

Herr Bundesminister, bitte.

 


14.14

Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Frau Präsidentin! Ich wollte es nicht so hinstellen, dass es gut ist, dass Frauen Hinterbliebenenpensionen bekommen, aber ich sage auch klar, dass


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