BundesratStenographisches Protokoll716. Sitzung / Seite 86

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Sehr geehrte Damen und Herren! Da hier immer von der Absicherung bei Arbeits­losigkeit, der Absicherung bei Krankheit, die Absicherung bei allen anderen Dingen, die einem passieren können, gesprochen wird, darf ich darauf hinweisen, dass das Risiko der Arbeitslosigkeit durch die Arbeitslosenversicherung, das Risiko der Krankheit durch die Krankenversicherung und die Pension durch die Pensionsversicherung abzu­decken ist. (Bundesrat Konecny: Und wo kann man sich gegen die Regierung ver­sichern lassen?)

Herr Kollege! Ich darf Sie auch darauf aufmerksam machen, dass diese Bundes­regierung die Philosophie vertritt, hier endlich eine säuberliche Trennung zwischen den einzelnen Risikogruppen vorzunehmen, denn die Vermischung von unterschiedlichen Risikogruppen in einem unübersehbaren System mit standespolitischen Unterschieden einzelner Berufsgruppen, zum Nachteil der einen, zum Vorteil der anderen, hat dazu geführt, dass wir in Österreich heute ein Pensionssystem haben, das in vielen Detail­bereichen niemand versteht.

Herr Kollege Molzbichler! Auch noch ein Wort zu den Politikerpensionen. Die Politikerpensionen sind dem Pensionsrecht der Beamten angeglichen und werden dies auch in Zukunft bleiben. Es ist falsch, dass sie nicht harmonisiert sind, denn sie werden genauso mit dem gleichen Stichtag, nämlich über Fünfzigjährige und unter Fünfzig­jährige, geregelt.

Ich darf auch darauf hinweisen – Kollege Molzbichler, Sie waren damals noch nicht im österreichischen Parlament, ich schon –, dass im Jahre 1985 Ihre Fraktion, die grüne Fraktion, die liberale Fraktion und die Fraktion der Österreichischen Volkspartei die Altrechte für die Politiker, die in der Altersstruktur sind wie ich, nämlich auf Grund ihrer politischen Tätigkeit, verfassungsmäßig fixiert und damit dieser Kategorie einen verfas­sungsmäßigen Schutz gegeben haben, der nicht ohne verfassungsmäßige Mehrheit aufgelöst werden kann.

Ich darf aber schon darauf hinweisen, dass es bei den Politikerpensionen zu deutlichen Reduzierungen gekommen ist. Ich möchte Ihnen das an meinem eigenen Beispiel schildern, weil immer wieder falsche Zahlen in Tages- und auch Wochenzeitungen zu finden sind.

Der höchste Pensionsbezug, den ich bekommen hätte, wäre deutlich über 14 000 € gewesen, nämlich wenn ich das Gleiche gemacht hätte, was Herr Präsident Fiedler gemacht hat, wenn ich zum günstigsten Zeitpunkt in Pension gegangen wäre und mit Erreichung des 57. Lebensjahres die Höchstpension in Anspruch genommen hätte. In meinem Fall wäre das eine Wartefrist von knapp drei Monaten gewesen.

Weiters darf ich darauf hinweisen, dass ich nach dem jetzt vorliegenden Pensions­system, wenn ich zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Pension gehe, etwa die Hälfte meines ursprünglichen Pensionsbezuges bekommen werde, und wenn ich bis zum 63. Lebensjahr warte, das nach den Regelungen mein Pensionsalter, Jahrgang 1947, laut Pensionsantrittsalter der Beamten ist, werde ich eine um etwa 500 € höhere Pension bekommen als die um 50 Prozent reduzierte Pension.

Dann zu sagen, bei den Politikerpensionen sei nichts geschehen, auch im Altsystem sei nichts geschehen, halte ich für eine kühne Bemerkung. Ich kenne keine einzige andere Gruppe in Österreich, die eine Pensionsreduzierung um 50 Prozent hinnehmen muss, und das ist gut so, weil wir mit Deckelungen und anderen Vorkehrungen darauf geachtet haben, dass auch dort, wo bevorzugte Gruppen bewusst in Zukunft Nachteile in Kauf nehmen müssen – nach dem System der Sozialdemokratie, der Gewerkschaft und der Bundesregierung im gleichen Ausmaß –, diese Verluste im Rahmen der verfas­sungsmäßigen Garantien und im Rahmen der verfassungsmäßigen Rahmen­bedingungen sind.

 


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