BundesratStenographisches Protokoll716. Sitzung / Seite 109

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Leben zu rufen. – Herr Bundesminister! Dir gebührt der Lorbeer! (Beifall bei den Frei­heitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.38

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Kollege Mayer. Ich erteile ihm das Wort.

 


15.38

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wurde von meinem Bundesratskollegen aus Vorarlberg hier besonders in Szene gesetzt. Dafür darf ich mich sehr herzlich bedanken.

Er hat auch einige Schreiben der Vorarlberger Landesregierung zitiert und hat natürlich nicht das Ganze erzählt, sondern einiges aus dem Zusammenhang gerissen. So jung und so raffiniert – Kompliment! Das muss ich von dieser Stelle aus bemerken.

Ich darf dazu anfügen, was das Land Vorarlberg wirklich meint, und, lieber Kollege, da bitte ich Sie zuzuhören. Hören Sie zu!

Erstes Schreiben, 5. Oktober 2004 – also aus der frühesten Begutachtungsphase; es wurde ja wesentlich nachgebessert, das wissen wir alle –:

„A) Zum Inhalt

Die mit dem Entwurf verfolgten Ziele der Harmonisierung der Pensionssysteme und der Sicherung der Pensionen scheinen gesellschaftspolitisch geboten und richtig.“

Erster Satz, erstes Schreiben, 5. Oktober, gezeichnet: nicht der Herr Landes­haupt­mann, sondern Landesrat Siegi Stemer; das wäre auch noch anzufügen. Also der Lan­deshauptmann ist hier wohl involviert worden, wurde aber in diesem Schreiben natürlich niemals erwähnt.

Im zweiten Schreiben, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienst­rechtsgesetz und so weiter geändert wird, ebenfalls vom 5. Oktober – das ist also auch zwei Monate her –, heißt es dann wieder treffend:

„I. Allgemeines

Das Land Vorarlberg hat die Harmonisierungsaktivitäten auf Bundesebene mit ent­sprechenden Änderungen im Landes-Dienstrechtsbereich bereits im Jahr 2000 weit­gehend vorweggenommen. Seit diesem Zeitpunkt werden keine neuen Beamten­dienst­verhältnisse mehr begründet, das Dienstrecht ist in Zukunft für alle Dienstnehmer einheitlich gestaltet und mit einem modernen, an den Grundsätzen einer funktions- und leistungsorientierten Verwaltung ausgerichteten Besoldungsschema ausgestattet. Nur ca. neun Prozent aller Landesbediensteten sind Beamte, über 90 Prozent aller Bediensteten sind Angestellte und damit ASVG-Versicherte. Im Bereich des Gemein­de-Dienstrechts wird im Jahr 2005 nachgezogen. Das Vorarlberger Modell geht insofern deutlich über die Maßnahmen des Bundes hinaus, der abgesehen von der Pensionsharmonisierung am Beamtendienstverhältnis festhält.“

Und jetzt kommt es – bitte genau zuhören! –:

„Die Reformen im Bereich des Pensionsrechtes auf Bundesebene werden vor dem Hintergrund einer nachhaltigen und leistungsgerechten Alterssicherung grundsätzlich befürwortet.“ – Erst im Anschluss daran, Herr Bundesrat Einwallner, folgen die Abän­derungswünsche des Landes Vorarlberg!

 


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