Jahren deutlich festgehalten hat, dass eine Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie dringend notwendig ist.
Heute steht das Sicherheitspolizeigesetz zur Diskussion und zur Entscheidung, ob wir einen Einspruch erheben oder nicht, und diese Reform ist nun endlich auf dem Wege. Es ist dies ein Meilenstein der österreichischen inneren Sicherheitspolitik, und das gehört entsprechend gewürdigt.
Ich habe aus Ihrer Rede, Herr Professor Konecny, gehört, dass Sie durchaus Verständnis
haben für diese Reformen, aber leider – wie das eben bei Ihnen so oft
ist – können Sie ihnen aus irgendwelchen Gründen, die Sie uns dann
entsprechend breit schildern, nicht zustimmen. (Bundesrat Reisenberger:
Wieder einmal nichts verstanden!) Sie sollten sich auch überlegen, ob Sie
wegen der Sicherheitspolizeireform zum Verfassungsgerichtshof gehen, denn hier
ist die Frage zu stellen, welchen praktischen Nutzen das einerseits für
Österreich hat, andererseits, ob ein Sinn in einer derartigen Maßnahme zu sehen
ist. (Bundesrat Konecny: Sie meinen, die Verfassung ist eine Frage des Sinns, oder
was?) – Außer Ihr Grundsatz der Fundamental-Opposition feiert wieder
selige Urständ.
Jetzt zur
Polizei- und Gendarmeriereform: Hier kommt es zu einer Zusammenlegung der
Kompetenzen, und es werden endlich die diversen Überschneidungen zwischen
Polizei und Gendarmerie beseitigt. Die unterschiedlichen Entscheidungsstränge
werden glatt gezogen, könnte man sagen, die unterschiedliche Ausbildung wird
vereinheitlicht. Bewaffnung, Ausrüstung, unterschiedliche
Kommunikationssysteme werden ebenfalls auf eine gemeinsame Basis gestellt, um
zu erreichen, dass vor allem schnell gearbeitet werden kann und nicht
vielleicht an irgendwelchen Übermittlungen die entsprechende Nacheile
scheitert.
Dieser Meilenstein
des Sicherheitspolizeigesetzes hat aber auch noch eine andere Begründung, denn
es ist damit zu rechnen, dass wir uns mit dieser Reform da und dort Geld des
Steuerzahlers ersparen – es muss immer Ziel des staatlichen Handelns sein,
hier mit dem Euro entsprechend umzugehen.
Was bedeutet
dieser Meilenstein noch? – Es kommt hier zu einer Zusammenlegung von 36
verschiedenen Stellen zu neun Landespolizeikommanden. Wenn man die Zollwache
von früher noch dazurechnet, dann wären das sogar 45 gewesen, und diese ergeben
dann neun insgesamt.
Eines möchte ich
Ihnen nicht ersparen: In der „Presse“ vom 15. Dezember 2004 ist
nachzulesen, dass in einer Umfrage 60 Prozent der Österreicher die
Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie befürworten. Wenn ich das Wahlergebnis
von 2002 zugrunde lege, dann haben ÖVP und FPÖ 52 Prozent: Damit ist klar,
dass auch von Teilen der Grünen und der SPÖ diese Reform positiv gesehen wird. (Bundesrat Gruber: Nur weil sie die Details nicht kennen!) Ja, ja, sicher!
Sie können all das nachlesen, ich gebe Ihnen gerne den Artikel, damit Sie eine
Qualitätszeitung zur Kenntnis nehmen. (Ironische
Heiterkeit des Bundesrates Konecny.)
Nächster Punkt:
Durch diese Reform werden ungefähr 13 000 Polizisten und 14 000
Gendarmen zu 27 vereint. (Bundesrat Konecny: Nein, bitte nicht! Lassen Sie
die Tausend dabei!) Durch diese Zusammenlegung der Kommandostellen kommt es
dazu, dass zirka 500 zusätzliche Polizisten im Außendienst verwendet
werden können, um eine effiziente und wirksamere Kriminalitätsbekämpfung
durchführen zu können.
In Oberösterreich
schaut das in der Praxis so aus – wenn ich Ihnen das kurz darlegen
darf –: Die Bundespolizeidirektion Linz, Wels, Steyr, das
Landesgendarmeriekommando Oberösterreich und das Zollwache-Inspektorat
Oberösterreich werden zum Landespolizeikommando Oberösterreich zusammengefasst.
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