Kollege Himmer hat das wirklich in ausgezeichneter Art und Weise eindrücklich dargestellt.
Schließlich bringt eine zentrale Gewaltschutzdatei die Möglichkeit, Wegweisungen beziehungsweise Betretungsverbote evident zu halten. Diese wichtige Maßnahme ist eine Möglichkeit, Gewalt im Bereich der Familie, insbesondere gegen die Frauen, einzudämmen. Und da ist mir der Schutz der Frauen und Kinder wichtiger als eine eventuelle Gratwanderung, wie sie Herr Professor Konecny angedeutet hat.
Noch so gründliche Analysen und noch so richtige Entschlüsse sind jedoch für den Erfolg dieses ambitionierten Projektes zu wenig. Dazu gehört auch seine Akzeptanz, vor allem durch die MitarbeiterInnen. Sicher ist es vorgezeichnet, dass mehr als 5 000 Dienstposten neu ausgeschrieben werden. Alle 31 000 Beamtinnen und Beamten können sich dafür bewerben. Dafür werden sich 32 Arbeitsgruppen im Ministerium sowie eine in den Bundesländern mit den Details des Dienstrechtes, der Uniformierung et cetera auseinander setzen.
In diesem Zusammenhang ersuche ich die Ministerin – ich darf das, bitte, dem hier anwesenden Herrn Minister mit auf den Weg geben – und die Verantwortlichen des Ministeriums, bei dieser wichtigen Angelegenheit die Personalvertretung in diese Prozesse mit einzubinden.
Unsere Exekutive leistet in den verschiedensten Einsatzbereichen hervorragende Arbeit. Geben wir ihr also mit einem neuen, modernen, effizienten Sicherheitspolizeigesetz auch die Handhabe, die gesetzliche Voraussetzung dafür, nachhaltige Strukturen für eine zukunftsorientierte Exekutive aufzubauen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Dr. Böhm.)
11.11
Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Danke.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich bitte jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. –
Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
2. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch, das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz und das Nationalbankgesetz 1984 an die IAS-Verordnung angepasst und die Modernisierungs- sowie die Schwellenwertrichtlinie umgesetzt und das Firmenbuchgesetz, das Aktiengesetz sowie das GmbH-Gesetz geändert werden (Rechnungslegungsänderungsgesetz 2004 – ReLÄG 2004) (677 d.B. und 739 d.B. sowie 7165/BR d.B.)
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