Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 49

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auch ihren Teil dazu beigetragen. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, örtliche und sachliche Zuständigkeiten flexibler zu gestalten.

Um es noch einmal zu betonen: Von der Regionalität zur Internationalität, von der regionalen Einzel- und Gruppentäterschaft zur internationalen Struktur, von der Ein­zeltat zur vernetzten Strukturierung, zu multiplen Seriendelikten durch gesteuerte Banden – so hat sich die Kriminalität entwickelt. Die Verfolgung von Straftätern kann deshalb nicht an einer Stadt- oder Gemeindegrenze aufhören, nur weil die Gendar­merie zuerst um die Genehmigung einer weiteren Strafverfolgung über ihre Rayons­grenze hinaus ersuchen muss oder gar in den Zuständigkeitsbereich einer Bundes­polizeibehörde kommt und dann zuerst um eine Bewilligung der Rayonsüberschreitung fragen muss. Das ist weder effizient noch flexibel.

Die Zusammenführung der Wachkörper – Bundessicherheitswache, Gendarmerie, Kriminal­beamtenkorps und Teile der Zollwache, die in Vorarlberg ja bereits im Mai dieses Jahres in die Gendarmerie integriert wurde – gewährleistet eine schlanke Struktur sowie die Entstehung eines neuen, einheitlichen Wachkörpers mit der Be­zeichnung „Bundespolizei“ mit neun Landespolizeikommanden. Also von österreichweit 45 Kommandostrukturen erfolgt eine Optimierung auf 9. Dieses Bild (der Redner hält eine Graphik in die Höhe), das gönne ich Ihnen jetzt, das sagt nämlich mehr als tausend Worte. Das sind die bisherigen Strukturen: 45 in Österreich. – Und so (der Redner zeigt eine andere Graphik) wird es im Juli 2005 aussehen – Frau Konrad, bitte hören Sie mir zu! So wird es also nächstes Jahr im Juli aussehen. Diese Reform wird umgesetzt – sie wird ganz sicher umgesetzt! –, und so wird die neue Struktur in Österreich aussehen.

Wenn das nicht effizient und modern ist, dann weiß ich es nicht mehr! Das bedeutet auch weniger Verwaltung und 500 Mitarbeiter zusätzlich, wie der Herr Minister bereits betont hat, im exekutiven Außendienst. Es wird kein Dienstposten eingespart, und zusätzlich werden in den nächsten Jahren weitere Dienstposten geschaffen. Im Jahr 2005 werden zusätzlich insgesamt 163 Millionen € an Budgetmitteln bereitgestellt. 163 Millionen €!

Ein einheitliches Erscheinungsbild, gleiche Ausbildung und Ausrüstung, Zusam­menführung der Kommunikationssysteme – diese Bündelung der Kräfte und Ressour­cen bringt sicher ein Mehr an Sicherheit für unsere Bevölkerung.

Wichtig ist auch die Mitsprachemöglichkeit der Landeshauptleute bei der Ernennung auf Dienstposten. Hier ist wieder einmal der Föderalismus zum Durchbruch gekom­men, weil Sicherheitspolitik auch regionale Gesichtspunkte haben muss und darauf Rücksicht nehmen muss. Und dass dann schlussendlich alles auf ÖAAB eingefärbt wird, das glaubt wirklich keiner von Ihnen hier in diesem Saale. Denn dann müssten, wenn die Landeshauptleute ein Mitspracherecht haben, in Salzburg nur noch rote Postenkommandanten sein, in Kärnten vielleicht nur noch blaue, in Wien auch nur noch rote und in allen übrigen Ländern schwarze, vom ÖAAB. – Das glaubt doch wirklich niemand bei einem Objektivierungsverfahren, wie es hier angedacht ist. Das wird Ihnen niemand abnehmen!

Das Sicherheitspolizeigesetz bringt auch wesentliche Verbesserungen im Bereich der Kriminalprävention, die Einrichtung von so genannten Schutzzonen, sofern in diesen Bereichen überwiegend Minderjährige von nach dem Strafgesetzbuch, dem Verbots­gesetz und dem Suchtmittelgesetz strafbaren Handlungen bedroht sind. Dies ist ein wichtiger und sinnvoller Beitrag zur Drogenprävention, zur Drogenbekämpfung und zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen. In dieses Segment reiht sich auch die Möglichkeit der Videoüberwachung öffentlicher Plätze, die ein ganz wichtiger Schritt ist;


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