Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 53

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

„Am Ende des Lebens wird Töten zur Tat der Nächstenliebe verklärt. Die Schilderung von schier unerträglichen Einzelfällen soll einer Veränderung der Rechtslage für alle den Weg ebnen.“

In Deutschland ist die Thematik, die wir heute behandeln, gesetzlich anders geregelt. Sie beklagt dann auch:

„Die Tatsache, dass dafür menschliche Embryonen herbeigeschafft, beforscht und somit verbraucht werden müssen, erscheint als unausweichlicher Preis für einen erhofften Heilungserfolg.“

Dieses Gesetz, das uns heute hier vorliegt, bietet nicht die Möglichkeit, dass man Embryonen für einen Heilungserfolg oder ökonomisch verwerten kann. Ich hoffe sehr, dass dieses Gesetz von all jenen, die es handhaben, auch richtig interpretiert wird.

Man versucht jetzt durch Unterstützung des Kinderwunsches die rückläufigen Gebur­tenzahlen ein bisschen aufzubessern. Ich glaube, das wird nicht mehr gelingen. Da sind die anderen im Vorteil, die das Gesetz der Abtreibung ausnützen wollen. Ich beklage zutiefst, dass die Landeshauptfrau von Salzburg ab dem nächsten Jahr in ihren Kliniken die Abtreibungen gesetzlich durchbringen möchte. (Rufe bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Konrad: Das ist das Gesetz! – Bundesrat Gruber: 30 Jahre Gesetz, Herr Kollege!) Na ja, aber es ist ein unmenschliches Gesetz! Es ist ein uns alle schädigendes Gesetz! (Bundesrat Gruber: Es will niemand! Es will niemand, aber es muss die Möglichkeit geben! – Schlimmer sind die Dunkelziffern!)

Wir sprechen ja heute über ein anderes Gesetz: Wir sprechen über ein Gesetz des Lebens und die medizinisch unterstützte Fortpflanzung. (Bundesrat Gruber: Schlimmer sind die Dunkelziffern!) Im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Anwendung medizini­scher Methoden zur Herbeiführung einer Schwangerschaft. Ich hoffe, sie wird so oft wie nötig und so oft wie gewünscht von den Paaren herbeigeführt werden können.

Die medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist nur in einer Ehe oder in einer ehe­ähnlichen Lebensgemeinschaft zulässig. Alle „Spielereien“, die man oft medial zu hören bekommt, werden, so hoffe ich, in diesem Gesetz ausgeschlossen. Diese medizinische Möglichkeit wird nur dann angewandt werden, wenn die eine natürliche Möglichkeit nicht greift, nicht möglich ist.

In das Gesetz und seine Auswirkungen im Detail einzugehen ist vielleicht nicht die Aufgabe hier vom Rednerpult aus. Dieses Gesetz ist ein sehr ausgewogenes Gesetz. Es schützt die Interessen der Mutter, es schützt die Interessen des Vaters, es schützt die Interessen eines möglichen Samenspenders, und es schützt insbesondere auch die Diskretion in diesem Zusammenhang. Es ist kein marktschreierisches Gesetz, es ist ein Gesetz, welches im Stillen wirken wird, um den Österreichern und Öster­reiche­rinnen, die hoffentlich alle noch Kinder auf natürliche Weise bekommen, und jenen, die es nicht auf einfache Art und Weise schaffen, den Kinderwunsch zu erfüllen.

Ich wünsche dem Gesetz viel Gutes und danke dem Ministerium für dessen Aus­arbeitung. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

11.22

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Bundesministerin Mag. Miklautsch das Wort.

 


11.22

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Miklautsch: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Es freut mich natürlich, dass dieses Gesetz als „Gesetz des Lebens“ solche Anerkennung hier im Bundesrat findet. Ich wollte Ihnen ergänzend noch mitteilen, dass wir ganz bewusst das Problem


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite