Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 57

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11.32

Bundesrat Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf zu diesen Tagesord­nungspunkten vorwegschicken, dass unsere Fraktion den Punkten 5 und 7 die Zustim­mung erteilen wird. Es wäre zwar da und dort die eine oder andere Änderung wünschenswert gewesen, aber in Summe ist das eine Sache, die durchaus zu unterschreiben ist. Nicht so ist es allerdings bei Punkt 6, und auf diesen möchte ich ein wenig eingehen.

Allein die Formulierung „Bekämpfung des Sozialbetrugs“ sagt ja eigentlich schon sehr viel aus. Es geht in Wirklichkeit um nichts anderes als ein kriminelles Delikt. Genau aus diesem Grund ist es mir auch so wichtig, vom Terminus „Schwarzarbeit“, wie er gerne gebracht wird, wegzukommen und auf des Pudels Kern zu kommen. Es ist der Schwarzunternehmer, um den es geht, denn nur er schafft die Möglichkeit bezie­hungsweise bringt Menschen in die Situation, etwas zu tun, was nicht den Gesetzen entspricht, was nicht gesetzeskonform ist. (Bundesrat Kneifel: Das ist falsch!)

Wir hatten also hier eine neue Möglichkeit. Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, haben aber wieder einmal die Chance vertan, wirklich effektiv Gesetze zu machen, nämlich nicht nur für die Beschäftigten, für die Kolleginnen und Kollegen, für die es alles andere als lustig ist, wenn sie sich für einen Apfel und ein Ei beschäftigen lassen müssen, nur damit sie Arbeit haben, sondern auch für die Wirt­schaft. Das muss Ihnen, glaube ich, klar sein. Die schwarzen Schafe, um die es hier geht, werden immer mehr. Wenn ich mir gewisse Bereiche anschaue, muss ich sagen, die schwarzen Schafe sind schon in der Überzahl. Das kann nicht im Sinne unserer Wirtschaft sein. Das kann auch nicht im Sinne der vielen Kolleginnen und Kollegen in kleinen und mittleren Betrieben sein, die teilweise ohnehin ums Überleben kämpfen müssen und dann eine solche Konkurrenz haben.

Es kann nicht ein Gesetz geben, das Folgendes vorgibt: Bei Straftaten – und eine kriminelle Handlung ist gesetzt worden, wenn ein Unternehmer seine Beschäftigten nicht angemeldet hat, und so weiter und so fort, da gibt es eine Reihe von Dingen – kann ich noch bis zum Schluss der Hauptverhandlung, also faktisch bis zum Ende des Verfahrens, sagen: Jetzt habe ich mir das schon monatelang erspart, sie sind mir eh erst später draufgekommen, ich habe noch immer Zeit gehabt, aber jetzt zahle ich das!, was eigentlich meine Pflicht gewesen wäre, was ich von Haus aus hätte zahlen müssen. Damit ist alles erledigt. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, das kann doch kein Gesetz sein, das unter dem Vorwand von tätiger Reue fünf Minuten, bevor das Urteil ergeht, noch die Möglichkeit bietet, sich wiederum von allem zu distanzieren!

Das heißt, ich lasse mich klagen, warte bis kurz vor dem Urteil, entscheide dann und kassiere – sage ich jetzt einmal brutal – die Zinsen des Geldes, wenn ich es auf das Sparbuch gelegt habe, das ich eigentlich schon längst dem Sozialstaat zur Verfügung stellen hätte müssen oder abgeben hätte müssen – nicht zur Verfügung stellen.

So ähnlich ist es bei den Anmeldungen. Gerade in der heutigen Zeit, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ist es unbestritten, dass man mit EDV und E-Mails absolut keine Probleme mehr hätte, innerhalb kürzester Zeit – ich will nicht sagen Minuten, aber Stunden – eine ordentliche Anmeldung durchzuführen. Will man das eigentlich? Offensichtlich nicht! Und das ist das Problem, meine sehr verehrten Damen und Herren. Der Großteil der Wirtschaft macht es selbstverständlich, muss es auch machen, und so gehört es sich. Einige wenige – mit Ausnahme der Baubranche, aber auch der Frächterbranche, wo ich schon zuerst gesagt habe, dass ich nicht mehr die einigen wenigen sehe, sondern dort sind schon bald einige wenige die Anständigen, die Anmeldungen und dergleichen ordnungsgemäß durchführen – melden nicht an,


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