In der Artikel-15a-Vereinbarung zum Gesundheitswesen wurde die Einsetzung einer österreichischen Steuerungsgruppe zur Planung und Akkordierung der Einführung des elektronischen Gesundheitsaktes vereinbart. Die Steuerungsgruppe wird unter Einbindung aller Parteien und Interessengruppen die Einführung der ELGA, der Elektronischen Gesundheitsakte, in Österreich begleiten und beraten.
Der Aufbau einer Elektronischen Gesundheitsakte bedeutet überhaupt auch einen Quantensprung für die Qualität des Gesundheitssystems, weil damit im Regelfall die sofortige Verfügbarkeit jeder Krankengeschichte gesichert ist, es zu einer besseren Kommunikation zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten kommen wird und damit zur tatsächlichen Vermeidung von Doppel- und Dreifachuntersuchungen.
Vierter Punkt: Strukturreformen. – Die Länder und der Bund haben sich rechtzeitig vor dem Auslaufen am 31. Dezember 2004 der auf vier Jahre befristeten Vereinbarung über die Spitalsfinanzierung auf die Inhalte eines neuen innerstaatlichen Vertrages zur Gesundheitsreform geeinigt. Mit der neuen Artikel-15a-Vereinbarung gelingt es erstmals, nicht nur die Bedingungen für die Verteilung der Finanzmittel festzuschreiben, sondern auch wichtige strukturelle Veränderungen im Gesundheitssystem zu verankern.
Fünfter Punkt: Finanzierung. – Die Finanzierung ist natürlich das Hauptstück der Gesundheitsreform. Erst nach sehr schwierigen Verhandlungen gelang es, einen mit den Ländern akkordierten Vertragsentwurf zu erstellen. Unsere Frau Ministerin hat in einem wahren Marathon mit viel Geschick, Fingerspitzengefühl und Hartnäckigkeit einen neuen Vertrag ausgehandelt, der auch von den Sozialdemokraten – man höre und staune! – im Nationalrat mit beschlossen wurde.
Zur nachhaltigen Absicherung des Gesundheitssystems ist es erforderlich, neue Mittel bereitzustellen. Erstens: Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages um moderate 0,1 Prozent – das ergibt Mehreinnahmen von 120 Millionen € –; Erhöhung des Spitalskostenbeitrages von 7,98 € auf 10 €, wobei es jedem Bundesland überlassen bleibt, diese Maßnahme umzusetzen – hier beträgt das Volumen 15 Millionen € –; Erhöhung der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage um 90 € auf dann 3 540 € – Mehreinnahmen in Höhe von 30 Millionen €. Weiters gehört die Erhöhung der Tabaksteuer in dieses Segment, 18 Cent pro Packung – Mehreinnahmen von 90 Millionen €.
Nun zur Neuregelung des Kostenersatzes für Sehbehelfe, und da möchte ich ganz klar betonen: Das war ein Vorschlag der Burgenländischen und Wiener Gebietskrankenkasse – und die sind nicht unbedingt ÖVP-dominiert, dort gibt es SPÖ-Mehrheiten –, deshalb muss man sich mit diesem Vorschlag auseinander setzen und deshalb wurde er auch umgesetzt. Das Einsparungspotential ist hier mit zirka 35 Millionen € veranschlagt. Brillen und Kontaktlinsen bleiben als Leistungen der Krankenversicherung bestehen. Die Sozialversicherung übernimmt dabei grundsätzlich den gesamten Betrag über 72,60 €, das ist schon klar. Aber wichtig in diesem Zusammenhang ist der Punkt, dass für als Angehörige geltende Kinder bis 27 Jahre die Mindestkostenbeteiligung auch weiterhin 23 € beträgt. Dies entspricht also der bisherigen Rechtslage.
Die erwähnten Maßnahmen ergeben Mehreinnahmen von 300 Millionen €, die je zur Hälfte an Länder und Gemeinden zur Finanzierung der Krankenanstalten und die Krankenkassen fließen.
Bei kritischer Betrachtung ist dies ein Schritt in die richtige Richtung, für die Finanzierung der maroden Krankenkassen sind aber sicher weitere Maßnahmen erforderlich, um, wie erwähnt, eines der besten Gesundheitssysteme auch finanziell weiterhin abzusichern, so zum Beispiel der Beitrag der Pharmakonzerne für die Krankenkassenfinanzierung oder die im ersten Vertragsentwurf vorgesehene Senkung der Rezeptgebühr auf Generika.
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