Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Wir gelangen daher zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker ist die Einzige aus ihrer Fraktion, die im Saal anwesend ist. – Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Ich habe vier Stimmen! – Heiterkeit.) – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
16. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Blutsicherheitsgesetz 1999, das Arzneimittelgesetz und das Bundesgesetz über
die Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden (676 d.B. und 718 d.B.
sowie 7179/BR d.B.)
17. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits-
und Ernährungssicherheitsgesetz, das Arzneimittelgesetz, das
Medizinproduktegesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002, das
Blutsicherheitsgesetz 1999 und das Behörden-Überleitungsgesetz geändert werden
(675 d.B. und 720 d.B. sowie 7180/BR d.B.)
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin zu den Punkten 16 und 17 ist Frau Bundesrätin Wimmler. Ich darf daher bitten, beide Berichte unter einem zu bringen.
Berichterstatterin Herta Wimmler: Der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999, das Arzneimittelgesetz und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden, liegt Ihnen schriftlich vor.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Auch der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Arzneimittelgesetz, das Medizinproduktegesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002, das Blutsicherheitsgesetz 1999 und das Behörden-Überleitungsgesetz geändert werden, liegt Ihnen schriftlich vor.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte.
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