Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 143

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Drittel der EU-15 ist. Und das halte ich wirklich für eine markante und schwierige Geschichte.

Unter diesen 20 Änderungen von Gesetzeslagen befinden sich auch mehrere ver­kehrs- und umweltrelevante Punkte. Einer ist zum Beispiel die Begünstigung der Anschaffung von Partikelfiltern für PKWs ab Mitte 2005. Keine Frage, Feinstaub ist gefährlich, weil krebserregend, er trägt zum Treibhauseffekt bei. Der Verkehr verur­sacht diese Partikel zu 50 Prozent. Insofern ist diese Regelung natürlich ein Schritt vorwärts, ein positiver Schritt, wobei grundsätzlich schon zu bedenken ist, ob man PKW-Anschaffungen per se fördert. Zu sagen ist auch, dass verbrauchsstarke Fahrzeuge relativ gering belastet sind und LKWs und Busse nicht erfasst werden.

Das heißt, die Forderung wäre natürlich die Nachrüstung der Dieselfahrzeuge, die LKWs und Busse ebenfalls zu erfassen und die steuerliche Begünstigung von Diesel­treibstoffen im Generellen abzuschaffen.

Ähnlich zweischneidig verhält es sich auch mit den Biokraftstoffen. Es ist nicht überall Bio drinnen, wo möglicherweise Bio draufsteht, und insofern ist die Bezeichnung „Biotreibstoff“ eine sehr fälschliche Bezeichnung beziehungsweise auch ein Etiketten­schwindel. Mit dieser Regelung, wie sie momentan vorliegt, wird nicht die Umwelt vordergründig, sondern werden im Wesentlichen die Großproduzenten gefördert. Inso­fern sollte man diese Gesetzesvorlage tatsächlich auf Biotreibstoffe, die aus biologi­schem Anbau aus ökosensiblen Regionen kommen, beschränken und eine seriöse Besteuerung des Kfz-Verkehrs beziehungsweise des Treibstoffverbrauches vorantrei­ben. – Das ist das eine, was im Umweltbereich anzumerken ist.

Ein weiterer Bereich ist das Thema der Gruppenbesteuerung. Der Rechnungshof hat eine sehr kritische Stellungnahme dazu abgegeben, aber ich sehe nicht, was hier passiert ist, ich sehe keine Veränderungen zum Begutachtungsentwurf. Wenn Kollege Spiegelfeld-Schneeburg die Standortsicherung anführt, dann ist das klarerweise ein wichtiger zentraler Punkt, nur mit dieser Regelung wird der Standort nicht gesichert.

Ich zitiere aus dem Begutachtungsentwurf des Rechnungshofes, dass bei der Abga­benverwaltung, bei der Gruppenbesteuerung zu berücksichtigen ist, dass es sich natürlich um ausländische Rechtsordnungen handelt. Diese Überprüfung wird vielfach Schwierigkeiten bereiten. Es wird ein besonders hoher Aufwand erwartet. Es werden EDV-mäßige Voraussetzungen bei den Finanzämtern erwartet, die derzeit nicht zur Verfügung stehen. Genauso ist es mit dem Prüfpersonal.

Weiters: Es ist nicht auszuschließen – das ist jetzt die direkte Zitierung –, dass steuer­sparende Verlustverwertungsmodelle geschaffen werden, welche wiederum einen besonders hohen Vollziehungsaufwand bei den Finanzämtern erfordern.

Hierin liegt sozusagen der Steuerhinterzug bei Großkonzernen zum Nachteil der KMUs. Dieser Nachteil darf nicht eintreten, und das stellt der Rechnungshof in dieser Form fest.

Das Letzte, was der Rechnungshof noch anmerkt, ist, dass neben der vorgesehenen Verminderung des Aufkommens aus der Körperschaftsteuer auch unverhältnismäßig viel Aufwand entstehen wird. Und genau dieser Passus der Gruppenbesteuerung ist meiner Meinung nach ein absoluter Kontrapunkt im Bereich der Standortsicherung und im Bereich der Sicherung der KMUs.

All diese Punkte, die ich angeführt habe, sind einige der Gründe, warum wir gegen dieses Bündelpaket von 20 Steuergesetzesänderungen stimmen werden. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

17.11

 


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