Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 144

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Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


17.11

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Wenn man sich die heutige Vorlage, also das Abgabenänderungs­gesetz 2004, näher anschaut, so werden Sie feststellen, dass über weite Strecken Rechtsanpassungen an die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes, des Ver­waltungsgerichtshofes, des Europäischen Gerichtshofes sowie an neues EU-Verord­nungsrecht enthalten sind. Es sind dabei aber auch wesentliche Verbesserungen enthalten. Zum Beispiel wird alles, was bis jetzt bei der Arbeitnehmerverköstigung – also Essensbons – nur in Steuererlässen geregelt war, jetzt direkt in das Gesetz aufgenommen.

Darüber hinaus tragen wir auch einer Judikatur des Verfassungsgerichtshofes Rech­nung, dass man die Kosten für ordentliche Universitätsstudien jetzt allgemein als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben absetzen kann.

Im Falle der Gruppenbesteuerung möchte ich festhalten, dass es da eine europäische Entwicklung gibt. Es gibt ja schon beim Europäischen Gerichtshof Verfahren, dass innerhalb der EU generell eine Gruppenbesteuerung kommen soll. Wir haben sie schon vorweg gefasst, haben im Vergleich die besten Prozentsätze, die einfachste Form, wie man das machen kann, und haben damit im Vergleich im Steuerwettbewerb in der ganzen Europäischen Union als Erste den Fuß drinnen. Und dadurch, dass wir einer Entwicklung zuvorkommen, die sich im europäischen Steuerrecht ergibt, haben wir natürlich einen wesentlichen Standortvorteil. Man soll nicht immer der Letzte, sondern nach Möglichkeit der Erste sein.

Wenn wir in diesem gesetzlichen Bereich schon etwas machen, dann nehmen wir selbstverständlich gleichzeitig auch Reparaturen vor. So wird jetzt zum Beispiel die Regelung, dass bei grenzüberschreitenden Gruppen im Falle einer Gruppenauflösung eine modifizierte Form der Nachversteuerung bisheriger Auslandsverluste vorgenom­men wird, präzisiert.

Es ist heute zum x-ten Mal bei der Normverbrauchsabgabe wieder beanstandet wor­den, dass LKWs und Busse nicht dabei sind. Wir hätten sie auch gern dabei, nur können Sie mir bitte eine Firma nennen, die schon geeignete technische Geräte hiefür hat. In diesem Fall hätten wir das heute selbstverständlich mit geregelt. Was man nicht hat, das kann man jetzt noch nicht regeln.

In diesem Sinne würde ich Sie doch einladen: Studieren Sie das Abgaben­änderungs­gesetz und stimmen Sie dem zu. Es sind sehr gute Regelungen enthalten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.14

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir gelangen daher nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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