Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 145

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22. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bundes­ge­setz, mit dem ein Bundesgesetz über die integrierte Vermeidung und Ver­min­derung von Emissionen aus Dampfkesselanlagen (Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen – EG-K) erlassen wird (626 d.B. und 771 d.B. sowie 7185/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Nun kommen wir zum 22. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Einwallner. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Berichterstatter Ing. Reinhold Einwallner: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die integrierte Vermeidung und Vermin­derung von Emissionen aus Dampfkesselanlagen erlassen wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher komme ich gleich zum Antrag.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein. Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Dr. Lichten­ecker. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


17.15

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Der vorliegenden Fassung des Gesetzes kön­nen wir so nicht zustimmen, weil die dazugehörige Luftreinhalteverordnung immer noch ausständig ist, die Umsetzung der vier EU-Richtlinien viel zu spät erfolgt und es teilweise noch einen Rückschritt darstellt in Bezug auf das ursprüngliche Gesetz.

Worum geht es in diesem Gesetz überhaupt? – Einerseits sollen die Emissionen be­grenzt werden, die standortabhängigen Immissionssituationen berücksichtigt werden und eine Sanierung und Anpassung von Altanlagen erfolgen. Dazu ist es notwendig, die entsprechenden EU-Richtlinien umzusetzen.

Um welche geht es da? – Einerseits um die Richtlinie zur Vermeidung und Vermin­derung der Umweltverschmutzung, weiters um zwei Richtlinien zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen und um die so genannte Seveso-II-Richtlinie, die Richtlinie zur Beherrschung von Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen.

All diese EU-Richtlinien hätten eigentlich längst umgesetzt werden sollen. Das hätte bereits zwischen 1995 und 1999 passieren sollen. Es hat demnach vier Verfahren seitens der EU wegen Vertragsverletzung gegeben. In zwei davon ist Österreich schon verurteilt worden, in zwei Fällen laufen die Klagen noch.

Herr Minister! Wo lagen die Versäumnisse der Regierungen, warum sind entsprechen­de Schritte nicht gesetzt worden? Die Umsetzung der Richtlinien würde ein völlig neues Luftreinhaltegesetz bedeuten beziehungsweise für die entsprechenden Kessel­anlagen erfordern.

Diese Änderung im Generellen in dieser Gesetzesvorlage bedeutet auch, dass Grenz­werte erhöht worden sind, und insofern stellt diese Änderung einen Rückschritt für uns dar. Die Frage ist: Wie ernst nimmt es diese Regierung tatsächlich mit dem Kyoto-Ziel?

 


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