Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 191

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Wir haben das neue Universitätsgesetz, wir haben für die Universitäten Globalbudgets erstellt, und wir haben den Universitäten Eigenständigkeit gegeben in ihrer Organi­sation und in der Verwendung der Geldmittel. Jetzt gibt es immer wieder die Dis­kus­sion, dass man sagt, die Universitäten haben viel zu wenig Geld, sie können ihre Aufgaben nicht erfüllen. – Meine Damen und Herren, wenn Sie rundherum schauen, in ganz Europa: Es ist überall gesagt worden, dass man mit den Geldmitteln der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen vernünftig umgehen muss. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es muss einen Rechenschaftsbericht über die Ausgabe der Mittel geben. Wir haben den Universitäten Globalbudgets gegeben, und wir haben während des Jahres den Universitäten die zusätzlichen Mittel gegeben, die vereinbart sind. Ich habe gerade letzte Woche den Universitäten eine Übersicht geschickt, in der festgehalten wird, dass heuer zum Globalbudget von 1,754 Milliarden € nochmals 63,7 Millionen € für verschie­dene Erfordernisse, die eben an den Universitäten gegeben sind, dazukommen. Das heißt, die Universitäten haben mit den Studienbeiträgen ein Gesamtbudget von 1,94 Milliarden €. Dazu kommen noch die Mittel aus dem Forschungsbereich, dazu kommen noch Drittmittel.

Diese Bilanz zeigt ganz deutlich auf, dass die Universitäten in Österreich mit dem neuen Gesetz gut situiert sind. Zu dieser Erkenntnis gelangt man vor allem auch, wenn man die Entwicklung in anderen Ländern anschaut. Durch dieses neue Gesetz war aber von vornherein klar, dass auch das Hochschülerschaftsgesetz geändert werden muss, weil es den veränderten Bedingungen angepasst werden muss.

Ich habe das vor einem Jahr in einer Besprechung mit der Spitze der Hochschüler­schaft ganz klar dargelegt, und wir haben die Hochschülerschaft gebeten, in einen konstruktiven Dialog mit uns einzutreten. Wir haben der Hochschülerschaft auch vorge­schlagen, einen monatlichen Jour fixe mit dem zuständigen Sektionschef zu machen, wo sie die Themen bestimmt, wo sie die Meinungen einbringt und wo sie selbst­ver­ständlich auch Vorschläge zur Neugestaltung des Hochschülerschaftsgesetzes hätte unterbreiten können. – Ich muss feststellen, es ist nichts gekommen.

Es ist hier die Kritik vorgebracht worden, dass in meinem Haus keine Vorarbeiten geleistet wurden. Meine Damen und Herren, Sie haben gefragt, ob der Gesetzentwurf im Ministerium gemacht wurde, und ich habe geantwortet: Es gibt genug rechtskundige Beamte in diesem Haus, die derartige Entwürfe machen. Aber selbstverständlich hat es bei uns von Anfang an, seit das Hochschülerschaftsgesetz beschlossen war, die Überlegungen gegeben: Was ist zu ändern, damit das Hochschülerschaftsgesetz an das Universitätsgesetz angepasst wird? – Selbstverständlich! (Bundesrätin Konrad: Da sagen Ihre Beamten etwas anderes!)

Ich möchte schon auch eines klar feststellen. Mir liegt es sehr am Herzen, dass junge Menschen Demokratie lernen, dass junge Menschen lernen, mitzureden und mitzu­arbeiten. (Bundesrätin Konrad: Das wird zerstört ...! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.) Ich stelle deshalb mit Nachdruck fest: Es gibt 21 direkt gewähl­te, frei gewählte Universitätsvertretungen! Lassen wir doch den jungen Menschen die Chance, vor Ort ihre Vertretungen zu bestimmen (Bundesrätin Konrad: Das haben sie auch bisher!), vor Ort ihre Vertretungen, die die wichtigen Partner und Partnerinnen der Universitäten sind. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Bundesrätin Konrad: Jetzt werden sie Bittsteller ...!)

Ich meine schon, man sollte in der politischen Gesamtdiskussion eine klare Linie beweisen. Es wurde hier von Frau Bundesrätin Konrad gesagt, dass die Direktwahl immer noch das Beste ist. Dann frage ich mich, warum sich die Grünen bei einer Volksabstimmung über einen Beitritt der Türkei zur Europäischen Union gegen diese


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