Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 194

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Und die stelle ich hier vor allem bei der Sozialdemokratie fest, bei den Kollegen Einwallner und Prutsch, wobei ich Frau Kollegin Konrad konzediere, dass sie als Studentin zumindest ein gewisses Maß an Betroffenheit aufweisen könnte.

Bevor ich in den Hauptteil meiner Rede einsteige, möchte ich grundsätzlich feststellen, dass die Abgeordneten des Nationalrates, aber auch des Bundesrates schon ein Initiativrecht haben, und das soll auch wahrgenommen werden. Das jetzt als Absurdität des Parlamentarismus hinzustellen, ist wirklich übertrieben. (Bundesrat Dr. Böhm: Das ist eigentlich die Aufgabe eines Abgeordneten, der hier nachgekommen wird! – Bundesrat Reisenberger: Herr Professor Böhm, ich bitte Sie!)

Früher, zumindest im 19. Jahrhundert, war es ja so, dass die Abgeordneten noch selber die Gesetze formuliert und die Ministerien der Regierung eher nur sehr wenig zum Gesetzgebungsprozess beigetragen haben. Dass sich das verschoben hat, ist unter anderem – meine persönliche Meinung – auf Artikel 18 Bundesverfassung zu­rückzuführen, dass alles nur auf Grundlage von Gesetzen ausgeübt werden darf. Daher auch diese Flut an Gesetzen.

Wenn man über das Hochschülerschaftsgesetz 2004 im Allgemeinen spricht, sollte man meiner Meinung nach doch in gewissem Maße auch die grundlegenden Wahl­systeme rekapitulieren. In Österreich haben wir Mischsysteme, wie ja in Österreich meistens nichts nur einer Logik unterworfen ist. Es gibt da also verschiedene Systeme, und wir leben seit dem Jahre 1945 eigentlich recht gut damit.

Es gibt einmal das Mehrheitswahlrecht – Kollege Schnider hat das bereits erwähnt – in Großbritannien, aber auch in den USA. Und wie ist es denn in einzelnen öster­reichi­schen Bundesländern mit der Direktwahl der Bürgermeister? Da wird ja auch derjenige Bürgermeister, der über 50 Prozent der Stimmen bekommt. Ob er dann auch im Gemeinderat eine Mehrheit hat, ist wieder eine andere Frage, weil diese Institution nach einem anderen Wahlsystem beschickt wird. (Bundesrat Todt: Warum muss man deswegen das ÖH-Wahlrecht abschaffen? – Bundesrat Konecny: Auch dort wird nach dem Verhältniswahlrecht gewählt! – Bundesrat Kraml: Sehr demokratisch ist das im Gemeinderat!)

Es gibt also, wie gesagt, verschiedene Systeme, ein reines haben wir jedenfalls nicht, Herr Professor. Wenn Sie jetzt plötzlich da herkommen wie der Pontius ins Credo und wieder mitmischen, dann tun Sie das! Das ändert aber nichts daran, dass wir in Österreich ein Mischsystem haben.

Weiters gibt es das Verhältniswahlrecht, wobei man in Israel mit dem Verhältnis­wahlrecht im Grunde genommen mit 0,8 Prozent der Stimmen bereits ein Mandat bekommt; in manchen Ländern, wie zum Beispiel der Bundesrepublik, gibt es die 5 Prozent-Klausel. Die hat sich als vernünftig herausgestellt, wenn man keine Wei­marer Verhältnisse haben möchte.

Und was uns selber betrifft, hier im Bundesrat: Bitte, wir sind indirekt gewählt, denn die Landtage wählen die Mitglieder des Bundesrates auf Grund des Wahlergebnisses in den einzelnen Landtagen. Bitte nehmen wir das zur Kenntnis, und schimpfen wir daher nicht auf Systeme, die auch anders sein könnten.

Nun kann ich mir nicht ersparen, auf das Bundesland Vorarlberg hinzuweisen, aus dem unser Vizepräsident Weiss kommt. (Bundesrat Reisenberger: Das steht hier ja gar nicht zur Diskussion! – Bundesrat Schennach: Dort gibt es aber keine Uni!)

Dort hat eine Partei mit 56 Prozent zwei Bundesratsmandate und eine Partei mit unter 20 Prozent ein Bundesratsmandat. Das ist in der Verfassung so festgelegt. Ich rege mich deswegen nicht auf, aber ich spreche in diesem Zusammenhang auch nicht von


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