Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 219

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warum wir gegen diese Änderung stimmen: Dieser Gesetzentwurf war zum Beispiel nicht in Begutachtung. In Begutachtung war ein Gesetzentwurf aus dem Jahr 2000. Seither sind viele, viele Änderungen vorgenommen worden, aber dazu sind keine Stellungnahmen eingeholt worden.

Eine dieser Änderungen ist zum Beispiel die Herausnahme der Biopatent-Richtlinie, und zwar mit der Begründung, dass im Regierungsprogramm die Umsetzung der Bio­technologie-Richtlinie sowie die Durchführung einer parlamentarischen Enquete festgelegt wurden. Um das Inkrafttreten der übrigen Bestimmungen der seinerzeitigen Regierungsvorlage nicht weiter zu verzögern, wurde der vorliegende Entwurf erstellt, der keine Bestimmungen enthält, die sich aus der Umsetzungsverpflichtung der Biotechnologie-Richtlinie ergeben. Die Umsetzung der Biotechnologie-Richtlinie ist Gegenstand eines gesonderten Entwurfes.

Das heißt, dieser Teil wurde aus dem Gesetz herausgenommen, es gibt aber keinen Ersatz, denn ich habe noch keinen Entwurf für eine Biotechnologie-Richtlinie gesehen. Brauchen wir da jetzt keine Regelung mehr? Oder kommt sie irgendwann? Kommt sie überhaupt? – All diese Fragen sind noch offen.

Ein weiterer Grund, warum wir nicht zustimmen, ist, dass ein Punkt entfällt. § 58 Abs. 4 enthält nun nicht mehr die Regelung, dass der Präsident die für ständige Mitglieder des Patentamtes vorgeschriebene Befähigung als rechtskundiges oder fachtechnisches Mitglied besitzen muss. Außerdem wurden teilweise die Gebühren erhöht. – Das sind meines Erachtens Gründe genug, diese Regelung abzulehnen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

11.24

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Weilharter. – Bitte.

 


11.25

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Kollege Schimböck hat als Erstredner versucht – leider nicht verständlich –, zu begründen, warum die sozialdemokratische Fraktion hier nicht zustimmen kann. (Ruf bei der SPÖ: Gebührenerhöhung!) Kollege Schimböck hat einerseits beklagt, dass zu wenig Geld vorhanden ist und ausgegeben wird – er hat in einem Beispiel die Zahl 63 Millionen genannt –, andererseits hat er Klage darüber geführt, dass die Gebühren zu hoch sind. Herr Kollege, ich frage Sie: Was wollen Sie? – Ihre Erklärung enthält schon diesen Widerspruch: Auf der einen Seite sagen Sie, es sei zu wenig Geld, wenn aber auf der anderen Seite die Gebühren erhöht werden, damit mehr Geld hereinkommt, dann wollen Sie das auch nicht. Wir verstehen daher Ihre Begründung und Ihre Ablehnung nicht.

Meine Damen und Herren! Derzeit werden Patente erst bei Erteilungsreife veröffent­licht; das geht aus der Vorlage hervor. Das ist allerdings in vielen Staaten innerhalb Europas und darüber hinaus anders. In anderen Staaten ist die Regelung ausgedehnt auf eineinhalb Jahre nach dem Prioritätstag.

Das heißt, dass das vorliegende Gesetz damit in internationalen Gleichklang gebracht wird und somit auch Chancen eröffnet und mehr Chancengleichheit bietet.

Meine Damen und Herren! Auf Grund des neuen Anmeldeverfahrens – das geht auch aus der Vorlage hervor; einer meiner Vorredner hat es angesprochen – ist auch das Gebührensystem zu ändern, da derzeit für die Vergebührung viele verschiedene Rechtsmaterien und Gesetze relevant sind. Gerade mit dieser Änderung werden hier Transparenz und vor allem eine bessere Auffindbarkeit geschaffen – das war bisher nicht immer gegeben.

 


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