Abschließend sei das Ziel der vorliegenden
Rechtsmaterie in einen Satz zusammengefasst: Es wird damit internationaler
Standard mit Kostentransparenz und vor allem – das ist für Patente auch
wichtig – mit Rechtssicherheit geschaffen. Und das müsste Grund genug
sein, keinen Einspruch gegen diese Vorlage zu erheben, sondern diese Vorlage
mitzutragen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
11.27
Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Herr
Staatssekretär Mag. Mainoni. – Bitte.
11.27
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Eduard Mainoni: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Ich darf nur auf einige Punkte ganz kurz eingehen, weil ich Ihre Zeit nicht über Gebühr strapazieren möchte.
Herr
Bundesrat Schirmböck (Heiterkeit bei der SPÖ), Sie haben ein Thema
angesprochen, das gerade mich in meiner Funktion als Staatssekretär für
Forschung und ... (Zwischenruf.) Schimböck, stimmt doch,
oder? – Gut.
Herr
Bundesrat, Sie haben mich in meiner Funktion als Staatssekretär für Forschung
und Technologieentwicklung angesprochen. Es ist tatsächlich ein Thema bei der
Firma Philips, dass sie Forschungsförderung in der Größenordnung von
63 Millionen € jährlich bekommt, aber wesentlich mehr
Forschungstätigkeit macht.
Auf der
einen Seite sind es kleine Unternehmen, die forschen und innovativ sind und
fragen: Wieso gibt man einem Konzern wie Philips 63 Millionen jährlich?,
auf der anderen Seite aber sind es Konzerne wie zum Beispiel Philips oder
Siemens, die für die Forschung wesentlich mehr Geld bräuchten. Leider Gottes
ist der Topf der Forschungsgelder nicht unendlich.
Prinzipiell
gilt in ganz Europa – wir bemühen uns, das auch in Europa so zu handhaben –,
dass rund zwei Drittel der Forschung von der Privatwirtschaft getragen werden
und ein Drittel eine staatliche Förderung ist.
Bei extrem forschungsintensiven Unternehmen, wie zum Beispiel Philips
oder auch Siemens, ist das natürlich ganz anders. Sie geben rund
10 Prozent ihres eigenen Budgets für Forschung aus. Da können wir
natürlich mit der staatlichen Förderung nicht mithalten, wir bemühen uns aber
um einen Ausgleich zwischen den kleinen innovativen Unternehmen, die forschen,
und den großen Konzernen, die selbstverständlich auch die Arbeitsplätze in
Österreich schaffen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Ein zweites Thema noch. Ich darf noch einmal auf die Kritik betreffend die Gebühren zu sprechen kommen. Tatsache ist, dass der bisher bestehende Gebührensatz seit 1994 nicht verändert wurde und dass dies lediglich einer Anpassung von 1994 bis in das Jahr 2000 entspricht. Das heißt, die Gebühren sind im Prinzip nur valorisiert worden, die Anmeldegebühren für Patente und Gebrauchsmuster wurden unverändert belassen, um eben die innovative Tätigkeit insbesondere der Klein- und Mittelbetriebe zu fördern. Es ist derzeit ein Volumen von zirka 2,8 Millionen € jährlich, das sich aus diesen Gebühren ergibt, und man rechnet damit, dass die Summe auch in den nächsten Jahren mit dem neuen Gesetz etwa gleich bleiben wird. Eine Steigerung gibt es nur dann, wenn mehr Patente angemeldet werden. – Ich danke Ihnen vielmals. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
11.30
Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
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