Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 36

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uns doch die derzeitige Lage an: eine Arbeitslosenrate von 14 Prozent in Grenzbezir­ken, das ist also ein sensibler und heikler Punkt. Die Bundesregierung hat daher im Hinblick auf die EU-Erweiterung die Übergangsregelung 2-3-2 geschaffen, eine Rege­lung, die ich für richtig halte. Denn einerseits sind Behutsamkeit und Schutz wichtig, ebenso wichtig ist aber auch eine vorsichtige und schrittweise Öffnung, damit das Zusammenwachsen erleichtert wird sowie die Chance, am wirtschaftlichen Wettbewerb teilhaben zu können, gewahrt bleibt.

Das Fremdengesetz sieht vor, dass eine Aufenthaltserlaubnis für Grenzgänger nicht der Quotenregelung unterliegt; jährlich werden aber Kontingente festgesetzt, und zwar unter Bedachtnahme auf die Lage auf dem Arbeitsmarkt. Gerade in meinem Heimatbe­zirk gibt es sehr viele Betriebe, die in der Tschechischen Republik bereits ein zweites Standbein haben, wobei es jedoch diesen bis heute nicht möglich war, tschechische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Schulungszwecke einige Monate lang in Österreich zu beschäftigen. Nun wird der Austausch von Arbeitskräften innerhalb eines Unterneh­mens wesentlich erleichtert. Daher stellt dieses Grenzgänger-Abkommen für unsere Wirtschaft eine Chance dar, wirtschaftliche Anforderungen besser meistern und Ar­beitsplätze sichern zu können.

Wir müssen aber auch an unsere Jugendlichen denken, leben wir doch nun ganz nahe einer offenen Grenze. Ein schrittweises Zusammenwachsen ist möglich, denken wir nur an die vielen grenzüberschreitenden Projekte – ich spreche da von den GIZ-Pro­jekten –, die vor allem den kulturellen und sportlichen Bereich betreffen. Aber meiner Ansicht nach wird dies auch im wirtschaftlichen Bereich immer wichtiger.

Von großer Bedeutung ist es, die sprachlichen Barrieren abzubauen. Dazu gibt es bei uns in Niederösterreich schon einige sehr gute Initiativen, beispielsweise im schuli­schen Bereich. Aber ein Punkt, der wirklich gut dazu passt, ist dieses Praktikanten-Abkommen, das dazu dient, berufliche und sprachliche Kenntnisse unserer Jugend zu fördern, was für diese zweifelsohne einen guten Grundstock für ihre weiteren Berufs­chancen darstellt, ebenso natürlich auch im Hinblick auf ein Zusammenwachsen mit unseren Nachbarn.

Um unsere guten Beziehungen zur Tschechischen Republik und insbesondere zum tschechischen Parlament zu zeigen, gab es in der vergangenen Woche, und zwar am 14. März, ein parlamentarisches Freundschaftstreffen in Weitra, auf dem die Themen Europäische Verfassung, Temelín und Beneš-Dekrete in, wie ich meine, freundschaft­licher Atmosphäre besprochen wurden.

Meine Damen und Herren! Danken möchte ich dafür, dass wir heute gemeinsam diese bilateralen Verträge beschließen, und zwar im Sinne eines gemeinsamen Europas, im Sinne einer guten und bereichernden Nachbarschaft. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.05


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Gumplmaier. – Bitte.

 


12.05.33

Bundesrat Dr. Erich Gumplmaier (SPÖ, Oberösterreich): Verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Frau Minister! Werte Damen und Herren des Bundesrates! Wie schon im Nationalrat werden wir von der sozialdemokratischen Fraktion auch hier im Bundesrat der Ratifizierung dieser beiden Abkommen zustimmen. Wir stimmen zu, weil wir davon ausgehen, dass mit diesen beiden Abkommen sichergestellt wird, dass sowohl von österreichischen als auch von tschechischen Behörden und politischen Instanzen – unter Mitwirkung der Sozialpartner – endlich jene notwendigen Begleitmaßnahmen,


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