Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 80

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Obwohl wir jetzt ein sehr gutes Gesetz haben, das exakte und ausreichende Vorschrif­ten vorsieht, soll in Zukunft die jeweilige Landesregierung in bestimmten Fällen darüber entscheiden, ob eine UVP nötig ist oder nicht.

Dazu möchte ich Folgendes bemerken: Die SPÖ-Burgenland hat in der Sitzung des Burgenländischen Landtages gemeinsam mit den Grünen und der FPÖ einen Dring­lichkeitsantrag in Sachen UVP-Gesetz-Novelle eingebracht. Dieser Dringlichkeitsantrag ist ein klares Bekenntnis des Landes Burgenland zur Wahrung der Interessen der Menschen und der Umwelt und zur Beibehaltung der bisherigen Regelungen des UVP-Gesetzes. Es gab eine eindeutige Mehrheit in der burgenländischen Landesregierung dafür, eine Verschlechterung der Umweltverträglichkeitsprüfung im Burgenland nicht zuzulassen. SPÖ, Grüne und FPÖ waren dieser Meinung.

Es ist immer positiv, wenn die Länder aufgewertet werden, wenn ihnen Kompetenzen zukommen. Das Land Burgenland will allerdings – ebenso wie vermutlich so manches andere Bundesland – keine Scheinkompetenzen! Ich erinnere in diesem Zusammen­hang an die Diskussion der Übertragung der Steuermöglichkeiten und die Einhebung der Steuern. Was wäre die Folge gewesen? – Dass es eine Konkurrenz zwischen den Bundesländern gegeben hätte, dass nämlich in einem Bundesland mehr und in einem anderen Bundesland weniger Steuern eingehoben worden wären, um Wirtschafts­ansiedlungen und anderes zu ermöglichen.

Genau das Gleiche würde in diesem Bereich geschehen, dass man nämlich unter­schiedliche Bewertungen durchführt und es in den Bundesländern zu unterschiedlichen Umweltstandards kommen könnte, und das hätte eine katastrophale Wirkung auf die Umweltpolitik, auf den Umweltstandort in meinem Bundesland Burgenland sowie auch in den anderen Bundesländern. – Das heißt: Es macht keinen Sinn, zwischen den ein­zelnen Projekten zu differenzieren, sondern man muss nach den Kriterien der Umwelt­gesetze vorgehen.

Natürlich ist es sinnvoll, eine Möglichkeit zur Beschleunigung der Verfahren im Rah­men dieser Gesetze zu suchen, aber nicht so, wie es diese Regierung zu tun gedenkt. Dieses Vorgehen der Regierungsparteien ist ein klarer Fall von Anlassgesetzgebung. Damit wird ein bewährtes Rechtsinstrument gefährdet, mit dem der Einklang zwischen Mensch, Natur und Wirtschaft hergestellt werden soll. Und mit der Verlagerung von Scheinkompetenzen an die Bundesländer will diese Regierung nur von einem der größten umwelt- und demokratiepolitischen Rückschritte der letzten Jahre ablenken. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wir halten das derzeitige UVP-Gesetz für eine absolut taugliche Grundlage für Projekt­planung auf Basis partnerschaftlicher Mitbestimmung. Im Burgenland wird daher dafür Sorge getragen, dass es zu keiner Einschränkung der UVP kommt und die Bürgerin­nen und Bürger bei Projekten auch weiterhin mitbestimmen können und bestmöglich eingebunden werden. (Beifall bei der SPÖ.)

15.11


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. Ich erteile ihm das Wort.

 


15.11.33

Bundesrat Günther Kaltenbacher (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich wurde herausgefordert, und ich kann das nicht im Raum stehen lassen, was Kollege Hösele gesagt hat.

Uns und mich als betroffenen Steirer, der in dieser Region wohnt und sich mit dieser Region identifiziert, hat das Scheitern des Projektes Spielberg mit großer Sorge erfüllt.

 


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