Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 157

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werden und ausreichend kontrolliert wird. Wichtig sind Kontrollen und wieder Kon­trollen. Ohne Kontrolle ist ein neues Gesetz eine Alibihandlung, die niemandem nützt und nur neuerliche Bürokratie bewirkt. Anstatt Personen in der Exekutive abzubauen, müssten wir schleunigst aufstocken, wenn uns die Sicherheit wirklich am Herzen liegt.

Wir werden, wie gesagt, diesem Vormerksystem nicht zustimmen, weil wichtige Punkte, die für die Verkehrssicherheit notwendig sind, fehlen. (Bundesrätin Blatnik setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.) Danke. Hvala. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

20.39


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. Ich erteile ihm das Wort.

 


20.40.00

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssek­retär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vormerkführerschein ist auf jeden Fall ein Meilenstein. Warum ist er das? – Weil er postuliert, dass es endlich weniger Verkehrstote und auch weniger Verletzte auf den Straßen geben soll. Wir wissen aus der allgemeinen Lebenserfahrung, dass man dazu verschiedene Sanktionen braucht, denn nur an das Gute im Menschen zu appellieren, das nützt vielleicht bei dem einen oder anderen Heiligen der katholischen Kirche, aber bei den meisten normalen Men­schen zumindest nicht immer. (Bundesrat Reisenberger: Das darf ja nicht wahr sein!)

Daher ist die Einführung des Punkteführerscheines sicher ein Versuch, aber man darf doch einmal etwas ausprobieren, und es ist auch vorgesehen, dass nach einer gewis­sen Zeit eine Evaluierung – wie das heute auf Neudeutsch heißt – durchgeführt wird, ob sich das System bewährt oder nicht.

Vor allem soll eines erzielt werden: Die Risikolenker und die Mehrfachtäter sollen her­ausgefiltert werden. Daher ist dieser Vormerkführerschein eine sehr gute Maßnahme. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Das Zweite: Wir wissen aus der Statistik, dass vor allem die 16- bis 25-jährigen – bedauerlicherweise – Männer besonders unfallgefährdet sind. Aus dem heraus muss man versuchen, diese Risikogruppe einerseits zu erfassen, andererseits auch entspre­chend auszubilden, zu belehren, zu animieren, vernünftig mit dem Auto umzugehen, denn das Auto soll bitte nicht als Waffe eingesetzt werden.

Etwas anderes ist in diesem Gesetz noch vorgesehen: Es soll zu einer Evaluierung kommen, wonach man dann aus den Erfahrungen entsprechende Schlüsse zieht, um das Gesetz zu verbessern.

Eines möchte ich aber auf Grund meiner früheren Tätigkeit zumindest zu bedenken ge­ben: Es gibt beim österreichischen Bundesheer eine Einrichtung, nämlich die Stellung, bei der verschiedene Untersuchungsschritte erfolgen, aber auch eine psychologische Testung, die ziemlich aufwendig ist. Es wäre sehr schön, wenn man diese psycholo­gische Testung beim Bundesheer durch eine entsprechende gesetzliche Bestimmung eventuell mit den amtsärztlichen Untersuchungen zusammenführen könnte, damit man nicht bei der einen Einrichtung versucht, sich durch Simulation eventuell dem Wehr­dienst oder Zivildienst zu entziehen, aber trotzdem einen Führerschein zu haben, denn dort ist man natürlich psychisch entsprechend tauglich. Wenn das gelingen sollte, wäre das ein schöner Erfolg. (Bundesrat Reisenberger: Das ist ja unglaublich!)

Zusammenfassend möchte ich sagen: Es ist ein zweifelsohne tauglicher Versuch auf einem Neuland in Österreich, damit man die Risikolenker zur Ordnung rufen und her-


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