der
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Bildung) zur Jahresvorschau
des BMBWK 2005 auf der Grundlage des Legislativ und Arbeitsprogrammes der
Kommission sowie des operativen Jahresprogrammes des Rates sowie
der
Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zur
Jahresvorschau des BMSG 2005 auf der Grundlage des Legislativ- und
Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des Rates
und
der
Bundesministerin für Justiz zur Jahresvorschau des BMJ 2005 auf der
Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für
2005 sowie des operativen Jahresprogramms des Rates für 2005
hat der Herr
Präsident ebenfalls dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zur weiteren
Verhandlung zugewiesen.
Eingelangt sind
und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des
Nationalrates sowie jene Berichte, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung
sind.
Soweit die
Ausschüsse ihre Vorberatungen darüber abgeschlossen und schriftliche
Ausschussberichte erstattet haben, hat der Herr Präsident diese
Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Behandlung der
Tagesordnung
Vizepräsidentin Anna
Elisabeth Haselbach: Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? –
Das ist nicht der Fall.
Auf Grund eines
mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die
Tagesordnungspunkte 3 bis 6 unter einem zu verhandeln.
Wir dagegen eine
Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher in diesem
Sinne vorgehen.
Ankündigung einer
Dringlichen Anfrage
Vizepräsidentin Anna
Elisabeth Haselbach: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen,
gebe ich bekannt, dass ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der
Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen
Anfrage der Bundesräte Schennach, Prof. Konecny, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rehabilitierung
der Opfer der NS-Militärjustiz insbesondere der Wehrmachtsdeserteure im von
der Bundesregierung ausgerufenen ‚Gedenkjahr 2005’“ an die Frau Bundesministerin
für Justiz vorliegt.
Im Sinne des
§ 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung wird die Behandlung an den Schluss
der Sitzung verlegt, aber nicht über 16 Uhr hinaus.
Beschluss des Nationalrates vom
31. März 2005 betreffend ein Bundesgesetz über
Sicherheitsanforderungen und weitere Anforderungen an Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände
und kosmetische Mittel zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher
(Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG) (797 d.B.
und 823 d.B. sowie 7230/BR d.B. und 7232/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gehen nun in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt.
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