Bundesrat Stenographisches Protokoll 720. Sitzung / Seite 36

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Lebens­mittelsicherheit wurde in Österreich in den vergangenen 30 Jahren durch das Lebensmittelgesetz und das Fleischuntersuchungsgesetz mit mehr als 100 Ver­ord­nungen gewährleistet. Man muss sagen, dieses war bis jetzt wirklich hervorragend, aber das europäische Lebensmittelrecht hat sich in den letzten Jahren weiterent­wickelt.

Das uns vorliegende Lebensmittelsicherheitsgesetz entspricht den Vorgaben der EU zur Harmonisierung der Lebensmittelrechte in den Mitgliedstaaten. Das halte ich für äußerst positiv. In Österreich hatten wir ein relativ strenges Lebensmittelgesetz, was gut für die Konsumentinnen und Konsumenten war; die übrigen EU-Länder lagen diesbezüglich jedoch weit hinter uns. Das stellte natürlich einen Produktionsnachteil für die Bauern Österreichs dar. Dass die anderen EU-Länder jetzt mitziehen, ist daher positiv zu sehen.

Meine Damen und Herren! Wir leben in einer Zeit, in der jeden Tag alles auf den Tisch kommt: von Südfrüchten bis zu exotischen Früchten; Weintrauben und Erdbeeren im Winter sind geradezu selbstverständlich. Wir müssen dabei aber bedenken, dass diese Lebensmittel ganze Kontinente überqueren, bevor wir sie in unseren Regalen finden. Und diese Produkte unterliegen meist nicht so strengen Lebensmittelgesetzen wie in Österreich produzierte Lebensmittel.

Das europäische Schnellwarnsystem und das Krisenmanagement können nun jedoch dazu beitragen, dass Probleme – sollten welche auftreten – schneller geklärt werden. Daher gilt es, das Bewusstsein für unsere guten heimischen landwirtschaftlichen Pro­dukte zu schärfen, Produkte, bei denen der Konsument die Sicherheit hat, Lebens­mittel zu bekommen, deren Weg vom Feld bis zum Teller nachvollziehbar und kon­trolliert ist.

Frau Kollegin Neuwirth hat vorhin gesagt, dass dieses Gesetz dem nicht gerecht würde. – Ich meine aber, dass dem sehr wohl so ist, denn durch dieses Gesetz ist es möglich, eine sichere Kontrolle und Rückverfolgbarkeit vom Bauern bis zum Konsu­menten zu gewährleisten. Das heißt – wie ich schon gesagt habe –, dass das Lebens­mittelsicherheitsgesetz jeden betrifft: vom Bauern über den Unternehmer, den Verar­beiter bis hin zum Konsumenten. Das trifft jetzt lückenlos zu.

In diesem Zusammenhang darf ich mich bei allen Bauern und Bäuerinnen und allen Klein- und Mittelbetrieben, die für die Verarbeitung zuständig sind, für die partner­schaftliche und qualitativ hochwertige Produktion der Lebensmittel bedanken. Ich meine, das muss in Zukunft verstärkt und gefördert werden!

Ich möchte ein Beispiel aus meiner Heimat, dem Waldviertel, bringen – selbst­ver­ständlich gäbe es auch noch viele andere Beispiele –, nämlich den Öko-Kreislauf Har­bach. Die Bauern und Bäuerinnen rund um Harbach liefern Milch, Fleisch, Eier, Getreide und Gemüse an die Fleischer und Bäcker der Region, die diese verarbeiten. Es gibt sogar eine eigene Molkerei, die diese Produkte verarbeitet, und im Moorheilbad Harbach werden diese Produkte dann serviert. Jeder, der dort Urlaub macht, kann es sich beim Spazierengehen anschauen; zumal dort alles räumlich begrenzt ist, ist dies sehr leicht nachvollziehbar.

So sollte es, wie ich meine, im Großen und Ganzen überall geschehen: Es soll einen geschlossenen Kreislauf geben, der nachvollziehbar ist, den ländlichen Raum stärkt und Arbeitsplätze sichert. Das ist wichtig!

In diesem Gesetz sind auch neue, integrierte Kontrollpläne enthalten, die die gesamte Lebensmittelkette umfassen: vom Futtermittel über Tierschutz, Tiergesundheit, Verar­beitung bis hin zum Handel und zur Gastronomie. Durch die im Kontrollplan inte-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite