nennt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie bei Bundesräten der SPÖ und der Grünen.)
11.36
Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Schennach zu Wort gemeldet. Ich gehe davon aus, dass Ihnen die Bestimmungen der Geschäftsordnung bekannt sind. – Bitte, Herr Bundesrat.
11.36
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Jawohl, Herr Präsident, die Bestimmungen sind mir hinlänglich bekannt.
Ich berichtige Kollegen Böhm, der behauptet hat, Gudenus – das wäre fast eine politische Bemerkung, mache ich natürlich nicht – sozusagen schon immer in seiner Fraktion „vorgefunden“ zu haben und keine Möglichkeit zu haben, ihn von dieser auszuschließen.
Da mittlerweile Herr Klubdirektor Zögernitz selbst hier im Sitzungssaal ist, zitiere ich Zögernitz. (Bundesrat Dr. Kühnel: Doktor Zögernitz!) – Ja, Herr Dr. Zögernitz; danke schön, Herr Oberst Kühnel, Herr General Kühnel.
Dr. Zögernitz meinte in seinen
Erläuterungen – wir können das ja dann sozusagen gleich festzurren –,
dass im Bundesrat die Zugehörigkeit zu einer Fraktion freiwillig und ein
Austritt aus derselbigen jederzeit zulässig sei. (Bundesrat Dr. Böhm: Der Austritt!) Ebenso könne, Herr
Kollege Böhm, eine Fraktion
einen Mandatar jederzeit ausschließen. (Bundesrat
Dr. Böhm: Nein!)
Ich frage Sie jetzt, Herr Kollege Böhm: Werden Sie und Ihre Mitglieder – vielleicht können Sie uns das im Laufe der heutigen Sitzung noch mitteilen – innerhalb Ihrer Fraktion den Antrag stellen, Herrn Gudenus auszuschließen, und darüber innerhalb Ihrer Fraktion abstimmen lassen? Oder denken Sie nicht daran, das zu tun?
Der Gesamtklub ist eine Sache, die
Fraktion hier im Bundesrat eine andere; das geschieht freiwillig. Sie in Ihrer
Fraktion, Herr Kollege Böhm – Sie sind vier Leute –, können jederzeit
einen solchen Antrag stellen. Benachrichtigen Sie uns bitte heute im Laufe
dieser Sitzung darüber, ob Sie gedenken, in Ihrer Fraktion den Antrag zu
stellen, Herrn Gudenus auf Grund seiner Äußerungen hinsichtlich der
„Ausschwitz-Lüge“ sowie der Verhöhnung der Opfer von Mauthausen aus Ihrer
Fraktion auszuschließen! Ja oder nein? (Beifall
bei den Grünen und der SPÖ.)
11.38
Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schimböck. – Bitte, Herr Bundesrat.
11.38
Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Bundesratskolleginnen und -kollegen! Ich glaube, jeder hat es in einer Wochenzeitung gelesen: Da war von einem „Herrn K.“ die Rede, der – heute würde man sagen: als Autostopper – von einer Frau mitgenommen wurde, die während dieser Fahrt ihren Unmut über das NS-Regime zum Ausdruck brachte. Die Aussagen dieser Frau wurden dann zur Anzeige gebracht, und es kam zu einer Verurteilung nach dem „Heimtückegesetz“. Die Ironie des Schicksals dieses „Herrn K.“ war, dass er einige Zeit darauf selbst vom NS-Regime als Straftäter erfasst wurde, weil er „schwarz“ geschlachtet hat; damals eine Straftat nach einem Wirtschaftslenkungsgesetz. Wenn ich da jetzt in der Diktion des Sohnes von „Herrn K.“ bleiben würde, der ja unter uns weilt, müsste ich eigentlich sagen – obwohl sich
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