Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 80

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verfassungswidrig, wie so viele Gesetze, die diese Regierung in den letzten Jahren gemacht hat. Und unser Nein bleibt auch weiterhin aufrecht, weil unserer Meinung nach nach wie vor Ungereimtheiten existieren.

Am Dienstag haben wir im Ausschuss eine sehr interessante Diskussion geführt: Bundesrat Kühnel hat sehr sachliche und vom Inhalt her meiner Meinung nach sehr wichtige Fragen gestellt, wie es in Details ausschaut, und als Antwort haben wir be­kommen: Tut mir Leid, aber da ist vieles noch offen! – Und mit einem großen Schlen­kerer sagt man dann: Na ja, wir wollen uns ja nicht so festlegen, damit wir hier nicht wegen jeder Kleinigkeit etwas machen müssen! – Das sind Punkte, die ganz einfach nicht gut sind! Es ist da in Wirklichkeit eine Regelung gemacht worden, die nicht so ist, wie sie sein sollte.

Und nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Präsenzdienstzeit. – Ja, sechs Monate sind genug! Das haben wir von der SPÖ schon lange gesagt, und dazu stehen wir auch, und wir haben es auch gefordert. Aber unter ÖVP-Verteidigungsministern wie Lichal oder Fasslabend gab es dazu von Ihrer Seite immer ein klares Nein. (Bundesrat Bieringer: Den Rösch, den Lütgendorf, den Kreisky – vergiss die nicht! Nicht Ge­schichtsfälschung betreiben! – Was euch gerade passt, das sagt ihr!)

Wir haben zu dieser Zeit sehr wohl die sechs Monate gehabt, lieber Kollege Bieringer! Erinnere dich: Es hat sie ja gegeben!

Und die Herren Minister machen nach wie vor – wie es in dieser Regierung ja leider fast ständig an der Tagesordnung ist – eine Husch-Pfusch-Bestimmung (Ruf bei der ÖVP: Mein Gott na!), nämlich eine Verordnung, dass der nächste Bundesminister – oder vielleicht sind es auch noch Sie selbst – vor 2008 noch sagen kann: Das war ganz lustig, was wir da gesagt haben, aber das Alte tritt wieder ein oder was anderes!

Haben Sie doch den Mut und machen Sie Nägel mit Köpfen! Machen Sie es gesetzlich! Was spricht denn wirklich dagegen?

Und wenn wir schon bei den sechs Monaten sind, möchte ich schon auch daran erinnern, Herr Bundesminister Platter, dass wir im Sinne der Gleichberechtigung auch für sechs Monate beim Zivildienst sind – ganz klar und deutlich auch beim Zivildienst, denn Zivildienst ist Wehrersatzdienst, und darum sind wir auch für eine sechsmonatige Zivildienstzeit. (Beifall des Bundesrates Konecny sowie bei den Grünen.)

Wir können daher auch nicht verstehen, wieso der Minister beim Bundesheer mit einer Weisung sechs Monate einführen kann, wir aber beim Zivildienst für die Festlegung seiner Dauer eine Zweidrittelmehrheit brauchen. – Da muss eine Änderung gemacht werden, denn die Logik für solche Bestimmungen fehlt doch wohl tatsächlich.

Positiv zu bewerten ist der Ausbildungsdienst für Wehrpflichtige, der bisher nur Frauen zugänglich war. Er gilt nunmehr auch für die Wehrdienst Leistenden, aber auch da gibt es ein größeres Problem: Es haben nämlich Männer im Falle eines Ausstiegs aus die­sem Ausbildungsdienst eine Rückzahlungsverpflichtung von bis zu 3 410 € – also ein riesiges vorhersehbares Problem, das sie sich damit einhandeln könnten.

Besondere Schwierigkeiten sehe ich diesbezüglich im Bereich der Einjährig-Freiwilli­gen-Ausbildung, da diese Ausbildung nur mehr auf Basis dieses neuen Ausbildungs­dienstes erfolgen kann. Wenn nun der junge Soldat im Laufe der Einjährigen-Frei­willigen-Ausbildung ausscheidet, hat er – außer es erfolgt wegen Krankheit – ebenfalls diese enormen Rückzahlungen zu leisten. Diese negative Begleiterscheinung, meine Damen und Herren, ist ganz einfach unverständlich und nicht zu akzeptieren! Ein schlechtes Testergebnis genügt nämlich bereits, und der junge engagierte Soldat muss gehen – und als Strafe bekommt er auch noch eine hohe Rückzahlungsforderung auf den Tisch.

 


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