Jugendgerichten nur mehr um den Präsidenten geht, dann hätte man wahrscheinlich nicht hundert Jahre in ganz Europa beispielhafte Studienausflüge organisiert, um das Modell des Jugendgerichtshofes in Österreich zu begutachten. Überall wurde der Jugendgerichtshof in Österreich als mustergültig dafür hingestellt, wie die Justiz in Entsprechung der Entwicklungen in diesem Bereich mit Jugendlichen, mit dem Problem der Jugendkriminalität umgeht. Viele Länder sind diesem Beispiel gefolgt.
Da geht es nicht um den Präsidenten, sondern da geht es um die prinzipielle Philosophie von Strafvollzug und von Jugendgerichtsbarkeit, und das ist auch der Grund dafür, dass wir das ablehnen, nämlich als Konsequenz daraus, dass wir uns immer gegen diese Böhmdorfersche Revanchepolitik gewährt haben. Nichts anderes ist das ja gewesen! Wir wissen, dass der Jugendgerichtshof immer wieder Kritik geübt hat, und deshalb hat man ihn zerschlagen – ohne zu bedenken, was hier zerschlagen wurde, nämlich eine über 80 Jahre lang bewährte beispielhafte Institution.
Nun ist in der Steiermark der Fall eingetreten, dass die neuen Gebäude noch nicht fertig gestellt werden konnten. Wir haben das immer gesagt: Wenn ihr den Jugendgerichtshof auch in der Steiermark zerschlägt, braucht es zwei Gebäude, Graz-West und Graz-Ost, braucht es die Reorganisation – das hat auch noch andere Gründe –, und das wird nicht zu schaffen sein!
Aber das hat nichts mit einem Präsidenten zu tun. Das hat auch nichts damit zu tun, dass derzeit der Vollzug nach dem Jugendgesetz, der Jugendstrafvollzug einfach nicht mehr in adäquater Weise erfolgt, so wie das früher bei einem normalen Jugendgerichtshof der Fall war.
Zweiter Punkt: Exekutionsordnungs-Novelle, eine sinnvolle Veränderung.
Halten wir fest – ich hoffe, Frau Bundesministerin, dass Sie auch einmal dazu auffordern, sich das einmal anzuschauen; sowohl Herr Giefing als auch Herr Bogensperger haben das angesprochen –: Wir haben eine enorm hohe Verschuldensrate. Die Familien in Österreich sind überhaupt die verschuldetste Einheit; da kann die ganze Wirtschaft nur staunen, wie hoch die Familien verschuldet sind.
Wir könnten hier etwas abfedernd wirken, indem wir endlich einmal festlegen, dass es bei Scheidungen zu fixen Sätzen und Obergrenzen kommt. Die Verschuldensfalle beginnt nämlich gerade bei den Scheidungen. Wir wissen, dass jede dritte Ehe, in den Großstädten jede zweite Ehe geschieden wird. Wir sollten hier eine Plafondierung der Kosten, sowohl was die Gerichtskosten, als auch was die Rechtsanwaltskosten betrifft, dadurch einführen, dass nicht auf Grund der Höhe, der Bewertung des Familieneigentums die Höhe der Kosten von Honoraren und Verfahren bestimmt wird, sondern dass Fixbeträge in Scheidungsverfahren festgelegt werden. Damit könnte der Verwertungsdruck abgefedert werden, der gerade im ländlichen Bereich besonders groß ist. Viele bauen während ihrer Ehe ein Haus, das im Falle einer Scheidung versteigert werden muss, um die Kosten zu decken, und so weiter und so fort.
Fixbeträge wären vielleicht eine Hilfe, gerade in einer Gesellschaft, die die Ehe als ein Experiment auf Zeit betrachtet beziehungsweise für die eine Lebensgemeinschaft immer mehr auf Zeit ist.
Wir müssen Vorkehrungen treffen, und eine der Vorkehrungen ist, dass an den Scheidungen, an den damit oft verbundenen Dramen, denen ohnedies alle Beteiligten, sowohl die in Scheidung Lebenden als auch deren Kinder, ausgesetzt sind, nicht die Anwälte verdienen und die Gerichte nicht damit so stark belastet werden.
Das heißt, in diesem Fall ist es einfach sinnvoll, eine Plafondierung vorzunehmen, fixe Sätze festzulegen. Das würde vielfach helfen, denn die Zahl der Exekutionen im Zuge von Scheidungsverfahren ist nicht gering. Das würde auch im Hinblick auf die Gesamt-
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