Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 102

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auch ein Grund für die Verschuldung, nämlich dass die Banken mit diesem Thema etwas zu leichtfertig umgehen, zumindest aus meiner Sicht.

Aber im Großen und Ganzen können uns wir Sozialdemokraten mit diesem Gesetz einverstanden erklären. Meine Fraktion wird daher diesem Gesetz zustimmen.

Dem Bundesgesetz über die Organisation der Bezirksgerichte in Graz werden wir nicht zustimmen, weil Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, im Jah­re 2000 verkündet haben, dass in der Steiermark zehn Bezirksgerichte geschlossen werden. In der Folge, im Jahre 2001, haben Sie gedroht, dass Sie 29 von 38 Be­zirksgerichten schließen werden. Die Bürgerproteste, die Unterschriftenaktionen und Ähnliches haben bei Ihnen keinen Eindruck hinterlassen. Dann sprach der steirische Landesrat von der ÖVP, Herr Schützenhöfer, davon, dass lediglich zwölf Bezirks­gerichte geschlossen werden, stellte dies als positiven Kompromiss gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dar und meinte, dass ohne seinen Einsatz noch viel mehr geschlossen würden.

Das Justizministerium hat satte 15 Millionen € an Steuergeld in das Projekt Graz-West investiert. Für jene Menschen, welche nicht mobil sind, ist es zu einer nahezu unüber­windbaren Hürde oder Barriere geworden, einen Amtsweg ohne eigenes Auto zu erle­digen. Dies dürfte Ihnen jedoch völlig egal sein, Hauptsache, der Justizminister oder die Justizministerin baut sich in der Steiermark ein persönliches Denkmal. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.38


Präsident Mag. Georg Pehm: Zum Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Bogensperger. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


14.38.45

Bundesrat Dipl.-Ing. Heribert Bogensperger (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich möchte nur ganz kurz auch etwas zur Organisa­tion der Bezirksgerichte in Graz sagen. Bei dieser Novelle geht es ja nur darum, dass das Bezirksgericht Graz-West vom Gebäude her nicht fertig gestellt wurde. Um nichts Anderes geht es bei dieser Novelle. Die Novelle ist notwendig, damit der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens später eintritt.

Im Nationalrat wurde von den Grünen, glaube ich, kritisiert, dass die Jugendgerichte nicht im bisherigen Maße gegeben sind. Dazu ist zu sagen, dass es weiterhin eine eigene Jugendgerichtsbarkeit, eine eigene Organisation, eigene Richter und einen eigenen Jugendstrafvollzug gibt. Das Einzige, was es nicht mehr gibt, ist ein eigener Präsident.

Zur Exekutionsordnungs-Novelle ist zu sagen, dass es dadurch zu zahlreichen Verbes­serungen in Exekutionsverfahren kommt. Die Exekutionsverfahren werden größtenteils auf ADV-Basis abgewickelt. Durch die Anhebung der Wertgrenzen beim vereinfachten Bewilligungsverfahren und die Änderung bei der Abgabe des Vermögensverzeichnis­ses kommt es zu einer Beschleunigung im Exekutionsverfahren. Dies nutzt der Justiz, aber auch den Schuldnern, weil es einfach schneller geht. Daher wird unsere Fraktion dieser Novelle zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Frei­heitlichen.)

14.40


Präsident Mag. Georg Pehm: Zum Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schenn­ach. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


14.40.21

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wenn es so wäre, Herr Kollege, dass es bei den


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