Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 109

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Budgetbegleitgesetz. Wir halten die Maßnahme, nur den Strafaufschub zu verlängern, für kein adäquates Mittel. Wir meinen, es reicht nicht aus, dieser Problematik aus­schließlich in dieser Form zu begegnen.

Es gibt, wie gesagt, diesbezüglich zahlreiche Vorschläge, und ich ersuche Sie, Frau Bundesministerin, in eine entsprechende Diskussion einzugehen! Ich komme auch gerne einmal zu Ihnen ins Ministerium, um mit Ihnen die lange Liste, die wir gemacht haben, durchzugehen. Ich habe das auch mit Ihrem Vorgänger so gehalten, ich war öfters dort. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Ich war auch öfters beim Vorgän­ger, Herr Kollege Mayer, ich weiß nicht, was Ihnen jetzt mit Ihrem Lächeln so nebenbei einfällt. Ich würde das, wie gesagt, gerne wieder machen, denn es gibt wirklich umfas­sende Vorschläge. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.03


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile ihm das Wort.

 


15.03.47

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minis­terin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Schennach! Ich möchte ausdrücklich festhalten, dass mir nur wichtig war, meiner Freude Ausdruck zu verleihen, und dass ich keinen Hintergedanken hatte. (Bundesrat Schennach: Ich bin froh, dass Sie ein so sonniger Mensch sind!) Ich bin froh, wenn du dich darüber freust!

Die Problematik des Menschenhandels ist in Europa insbesondere seit der Ostöffnung, seit die kommunistischen Staaten sozusagen befreit wurden, im vermehrten Maße in Erscheinung getreten und betrifft vor allem den Handel mit Frauen und Kindern zum Zwecke der Prostitution.

Österreich hat bereits ein UN-Übereinkommen unterzeichnet, das sich gegen die organisierte Kriminalität richtet, das so genannte Palermo-Protokoll, welches bereits im Jahr 2000 ratifiziert wurde. Dazu hat der Europarat im Mai dieses Jahres eine Konven­tion vorgelegt, die sich mit dem Opferschutz befasst beziehungsweise diesen in den Mittelpunkt stellt.

Zweck des nun vorliegenden Zusatzprotokolls ist es, den Menschenhandel zu verhüten und zu bekämpfen, wobei, wie gesagt, Frauen und Kinder in den Vordergrund gestellt werden. Die Opfer des Menschenhandels sind unter vollster Achtung ihrer Menschen­rechte zu schützen. Ein wichtiger dritter Punkt ist die Zusammenarbeit der Vertrags­staaten. Hiebei geht es darum, bereits bestehende Netzwerke auszubauen und zu verstärken.

Im Bereich der organisierten Kriminalität stellt der Menschenhandel zusammen mit dem Schlepperwesen bereits den drittwichtigsten Einkommensfaktor dar. Davon be­troffen sind zu 99 Prozent Frauen – sehr junge Frauen, zumindest was Österreich be­trifft –, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen aus Gebieten Osteuropas hierher gelockt und unter oft unmenschlichen Bedingungen sexuell ausgebeutet werden. Nach einer Schätzung der Vereinten Nationen sind in Europa etwa 500 000 Frauen Opfer des Menschenhandels geworden, davon etwa 100 000 Kinder und Jugendliche, die im Westen der Prostitution zugeführt wurden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Menschenhandel hat eine Dimension angenom­men, die noch vor einem Jahrzehnt undenkbar gewesen wäre und die uns zwingt, im wahrsten Sinne des Wortes, für Menschen zu handeln, die davon betroffen sind, und dabei die Opfer nicht zu Tätern werden zu lassen oder zu Tätern zu machen.

Wir dürfen nicht vergessen, dass bei der Umsetzung dieses Übereinkommens auch an die Probleme im innerstaatlichen Bereich zu denken ist. Was geschieht mit den Betrof-


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