Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 133

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nach dem Muster des ASVG und damit einhergehend der Entfall der Mindestbeitrags­grundlage im Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz.

Für den Bereich des ASVG sind die Fusionierung der Betriebskrankenkasse Alpine Donawitz und der Betriebskrankenkasse Kindberg und Weiterentwicklungen in den Be­reichen der Kranken- und Unfallversicherung, des Service-Entgelts und Wochengeldes hervorzuheben.

Ein weiterer Schwerpunkt in diesem Beschluss des Nationalrates sind Änderungen zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz, die auf mit der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs abgestimmten Vorschlägen der Sozialversiche­rungsanstalt der Bauern beruhen und das Ergebnis einer erstmaligen Überarbeitung der Auswirkungen der mit 1. Jänner 1999 wirksam gewordenen Reform der bäuer­lichen Unfallversicherung darstellen.

Der ausführliche Bericht des Ausschusses liegt vor.

Ich stelle daher den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

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Bevor wir in die Debatte eingehen, bringe ich wieder den Antrag zur Abstimmung, die Redezeit jedes Bundesrates in der Debatte – auf 30 Minuten je Wortmeldung – zu beschränken.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

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Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Gumplmaier. Ich erteile ihm das Wort.

 


16.34.20

Bundesrat Dr. Erich Gumplmaier (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Werte Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Sozialrechts-Änderungsgesetz wird in Summe von uns Sozialdemokraten abgelehnt, obwohl das Gesetz durchaus Regelungen und Maßnahmen beinhaltet, die von uns begrüßt werden.

Ich erwähne kurz die Vorteile: Ausdehnung des Unfallschutzes bei Schülerinnen und Schülern, Erweiterung der Bemessungsgrundlage für das Wochengeld, Verbesserun­gen für Schwerstversehrte, Zusammenlegung der Betriebskrankenkassen.

Nun aber zu den Gründen für unsere Ablehnung: Im Fachjargon wird ein solches Ge­setz als „Administrations-Novelle“ bezeichnet. Das heißt, es dient zur Gesetzwerdung von Vorschriften, mit denen man Lücken schließen will, die Verwaltung des Gesund­heitssystems erleichtern und entdeckte Schwächen ausbessern will. Lücken schließen und Löcher stopfen, das ist manchmal das Gleiche.

Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung weigert sich seit ihrem Antreten wissentlich, die Finanzierung des Gesundheitssystems auf eine ordentliche Basis zu stellen. Im Gegenteil, sie hat durch einige Maßnahmen selbst dazu beigetragen, dass die Finanzierungslücke weiter geöffnet wurde. Vielfach vorgebrachte Einsparungsvor-


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