schläge wurden negiert. Finanzierungsvorschläge sind ausgeblieben, ein gesellschaftlicher Konsens zur Finanzierung unseres im weltweiten Vergleich sicher an der Spitze stehenden Gesundheitssystems wurde nicht gesucht.
Am Ende dieser Legislaturperiode wird den Krankenanstalten eine Finanzierungslücke von 510 Millionen € übrig bleiben. (Bundesministerin Rauch-Kallat: Bei den Versicherungen, Herr Kollege! Nicht bei den Anstalten!) Um 100 Millionen € ist dieser Betrag mit jedem Jahr, das diese Regierung im Amt war, gewachsen.
Anstatt lösungsorientiert an die Probleme heranzugehen, anstatt die Finanzierung unseres Gesundheitssystems grundsätzlich anzugehen und solche Lösungen in einem gesellschaftlichen Konsensklima anzudenken – was notwendig wäre –, entzieht man jetzt wieder der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, der AUVA, 100 Millionen € und deckt ein Fünftel der Finanzierungslücke – ein Fünftel der selbst verursachten Finanzierungslücke! Die 100 Millionen € werden der Unfallversicherungsanstalt fehlen. Das gesamte Gesundheitssystem wird weiteren Substanzverlust erleiden.
Geradezu als eine Verhöhnung muss man es empfinden, dass von diesen 100 Millionen (Bundesrat Ing. Kampl: Euro!) – Euro, ja – wiederum einiges sofort für die Privatspitäler abgezweigt wird, zweckgebunden, wobei in den Privatspitälern die Patientenauswahl selektiv ist, so selektiv, dass nur derjenige dort hingeht, der es sich leisten kann. Es gibt keine Aufnahmepflicht in den Privatspitälern, keine Ambulanz- und Notfallverpflichtung, keine Intensivstationen.
Sie haben den gesellschaftlichen und
politischen Grundkonsens, der bis dato bei der Finanzierung unseres
Gesundheitswesens herrschte, noch immer nicht aufgenommen, nicht wieder
aufgenommen, ja ihn mit ihren Maßnahmen sogar untergraben. Die Erhöhung des
Defizits durch eigene Maßnahmen wird mit dieser ein Mal wirkenden Maßnahme
nicht gestoppt, die grundsätzliche Finanzierungslücke bleibt. Es wird nur der
Anschein erweckt, als würde man einen Lösungsbeitrag liefern. (Präsident Mag. Pehm übernimmt den Vorsitz.)
Im Gegenteil: Man nimmt der Unfallversicherungsanstalt mit den 100 Millionen €, die entzogen werden, die Möglichkeit, präventiv in den Betrieben zum Beispiel Gesundheitsschutz zu betreiben. Es werden also die Möglichkeiten der Unfallversicherung geschmälert. Wir wissen aber gleichzeitig, dass das Verhindern des Entstehens von Krankheit – abgesehen von der menschlichen Komponente – volkswirtschaftlich gesehen wesentlich billiger wäre, als im Nachhinein Krankheiten zu heilen.
Das heißt, wir lehnen dieses Gesetz ab,
weil es die Fortsetzung einer falschen Politik ist. Es wird im
Gesundheitsbereich keine Politik gemacht, die nach Führung, nach Steuerung,
nach Lenken ausschaut, die Initiativen setzen würde, die Impulse setzt, die Hoffnung
gibt und die Stabilität in der Finanzierung bringen würde. Das
Sozialrechts-Änderungsgesetz wird von uns abgelehnt, weil es Ausdruck einer
verfehlten Politik ist. Die Auswirkungen dieser falschen Politik sollen damit
nur kaschiert werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
16.41
Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Zwazl. – Bitte, Frau Bundesrätin.
16.42
Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Frau Ministerin! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle wissen, dass unsere AUVA vorbildlich arbeitet. Prävention wird groß geschrieben. Ich wundere mich immer, dass in der Praxis alles anders aussieht als hier im Bundesrat. Wir regeln in der AUVA die Dinge sozialpartnerschaftlich, da gibt es ein sehr gutes Gesprächsklima. Unsere Programme
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