Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 135

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

werden gemeinsam besprochen und ausgearbeitet, und wir sind sehr stolz auf unsere AUVA, auf unsere Anstalten.

Sie haben gesagt, es gebe keinen Grund zur Hoffnung in diesem Zusammenhang, es gebe nichts, was lösungsorientiert sei. Ich muss ehrlich sagen, das tut mir schon immer ein bisschen weh, weil eigentlich immer nur kritisiert und nie aufgezeigt wird, was man konkret besser machen kann. Deshalb möchte ich mich jetzt beim Sozialrechts-Ände­rungsgesetz auf einen Punkt beziehen, der für mich wirklich ganz wesentlich ist und den ich hervorstreichen möchte, weil er zeigt, dass man als Bundesrat in der „freien Wildbahn“, in der Praxis etwas bewegen und etwas einbringen kann, was ganz wichtig ist, und das ist heute in diesem Gesetz auch enthalten.

Ich glaube, dass Sie solche Dinge gerne überlesen. Mir macht es in meiner Funktion zum Beispiel Freude, dass in diesem Gesetz die Erweiterung der Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler, für die außerschulische, individuelle Berufsorientierung festgelegt wird. Diese Änderung freut mich, weil ich daran auch beteiligt war und weil sie etwas ganz Wesentliches ist.

Wir reden immer über unsere Jugend, über Lehrstellen, über die Berufswahl. Und jetzt ist eine Möglichkeit gegeben, dass sich unsere Kinder besser auf den Beruf vorberei­ten können, indem sie auch außerhalb der Schulzeit in unseren Betrieben schnuppern können. Es gibt jetzt die Regelung, dass Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren bis zu 15 Kalendertagen außerhalb der Unterrichtszeit in Unternehmen Erfahrungen sammeln können, um beurteilen zu können, ob der Beruf auch ihren Erwartungen, ihren Neigun­gen entspricht.

Gelungen ist mir das, weil ich unseren Herrn Bundeskanzler zu uns ins WIFI eingela­den habe, zum Besuch der Privatuni und auch in unser Berufsinformationszentrum. Sie wissen, ich nehme jede Gelegenheit wahr, darauf hinzuweisen, weil es für mich etwas ganz Wesentliches ist, weil das nämlich ein Lösungsansatz ist, um diese Problematik in den Griff zu bekommen. Und als sich der Herr Bundeskanzler das angesehen hat, habe ich ihm gesagt, dass ich es bedauere, dass die Kinder, die diese Berufsorientie­rung machen, die diese Tests machen, dann oft nicht die Möglichkeit haben, sich das auch noch in den Unternehmen, in der Praxis anzuschauen.

Sie wissen, diese Tests sollen auch aufzeigen, was die Kinder für Talente, für Fä­higkeiten haben. Es wird dann mit deren Eltern besprochen, für welche Berufe sie geeignet sind und was in der Wirtschaft verlangt wird. Auf Grund dieses Sozialrechts-Änderungsgesetzes haben sie eben zusätzlich bis zu 15 Kalendertagen diesen Versi­cherungsschutz.

Ich glaube, das zeigt, dass man Probleme durchaus lösen kann, dass Probleme aus der Praxis ganz einfach einer Lösung zugeführt werden. Und das wiederum zeigt, dass unsere Regierung auf dem richtigen Weg ist. Ich freue mich auch, dass unser Herr Bundeskanzler dafür ein offenes Ohr hatte, als wir ihm die Problematik aufgezeigt haben. Und wie man sieht: Heute sind wir da und sagen wir ja, weil das wirklich ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte im Zusammenhang mit dem Sozi­alrechts-Änderungsgesetz auf ein weiteres Thema eingehen, das mir am Herzen liegt, nämlich die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Wir haben jetzt schon sehr oft über die Anmeldung vor Arbeitsantritt diskutiert. Ich weiß, dass gerade von Ihrer Fraktion wieder der Antrag auf Anmeldung vor Arbeitsantritt gestellt wird, und ich weiß auch, dass die Bauindustrie sagt, sie möchte gerne die Anmeldung am ersten Tag, weil sie findet, dass das eine Möglichkeit ist, Schwarzarbeit zu bekämpfen. Anmeldung also nicht einen Tag vor Antritt, sondern am ersten Tag.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite