Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 148

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Wir tun das im Rahmen eines Aktionsprogrammes des Gesundheitsministeriums. (Bei­fall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.32


Präsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist daher ge­schlossen.

Wird von der Frau Berichterstatterin ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen daher nun zur Abstimmung.

Der gegenständliche Beschluss regelt Angelegenheiten des selbständigen Wirkungs­bereichs der Länder, die der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz bedürfen.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Schließlich lasse ich über den Antrag abstimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz den gegen­ständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Ein­spruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.33.3521. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das MTF-SHD-G geändert werden (GuKG-Novelle 2005) (941 d.B. und 959 d.B. sowie 7320/BR d.B.)

22. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Änderung des MTD-Gesetzes und des Hebammengesetzes (950 d.B. und 961 d.B. sowie 7321/BR d.B.)

23. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz geändert wird (603/A und 963 d.B. sowie 7322/BR d.B.)

 


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