Es wird damit die Möglichkeit für die einzelnen Fachhochschulträger geschaffen, Anträge beim Fachhochschulrat zu stellen. Neue Trägereinrichtungen können ebenfalls diese Anträge stellen, um ein entsprechendes Angebot in den Bundesländern an entsprechenden Standorten in Zukunft anbieten zu können.
Die Finanzierung ist davon freilich nicht betroffen. Die Finanzierung ist so wie bisher über den Finanzausgleich selbst geregelt und passiert von Seiten des Krankenanstaltenfonds auf Landesebene. Das sollte man an dieser Stelle auch ins Treffen führen und mit berücksichtigen.
Ich glaube, dass mit dieser Novelle und mit diesem neuen Regelungsbereich der Entwicklung in den Medizinisch-technischen Diensten und in den Hebammen-Berufen Rechnung getragen wird. – Unsere Fraktion begrüßt diese Entwicklung.
Abschließend sei nochmals dazugesagt: Die bildungspolitische Komponente und, wie bereits angesprochen, die Durchlässigkeit in diesem System sind absolut zu begrüßen. (Beifall bei der ÖVP.)
17.47
Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Bitte, Frau Bundesrätin.
17.47
Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Wir Grünen werden dem Dentistengesetz – nachdem es sich um eine Übergangsregelung handelt – natürlich zustimmen, ebenfalls dem MTD-Gesetz. Wir begrüßen sehr, dass die Ausbildung im Bereich der medizinisch-technischen Berufe und der Hebammen in Fachhochschulen übergeführt wird, da dies im europäischen Bildungskontext sicherlich einen Vorteil bringt, wenn man diese Berufe – und andere sind ja auch in Planung – in diese Bildungsmodule übernimmt.
In der Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz gibt es durchaus positive Punkte wie die Schaffung einer Sonderausbildung in der Kinderintensivpflege. Dennoch ist es problematisch, dass man 15 Prozent an Leasing-Arbeitskräften im Pflegebereich zulassen will.
Jetzt kann man natürlich diese Geschichte auch von einer anderen Seite betrachten. Dazu, Frau Ministerin, würde mich sehr Ihre Einschätzung interessieren beziehungsweise wie diesbezüglich vorgegangen wird. Wir haben in Oberösterreich die Situation – es wird in anderen Bundesländern nicht anders sein, insbesondere in jenen, die an das Ausland angrenzen –, dass eine Vielzahl, hunderte von Arbeitskräften aus Tschechien, aus der Slowakei kommen, inzwischen auch aus Ostdeutschland, die zu Kosten von in etwa 2 200 € pro Monat in den Haushalten Tag und Nacht arbeiten. Die Menschen wechseln sich wöchentlich ab. Es ist ein absoluter Graubereich. Die Familien sind mit der Situation konfrontiert: Entweder sie greifen auf dieses System der Unterstützung zurück oder sie können es nicht gewährleisten, Familienmitglieder zu Hause im eigenen Bereich zu pflegen.
Ich sage, man sieht zu. Man sieht zu, was passiert, weil man keine anderen Lösungsansätze hat. Dennoch ist die Politik diesbezüglich gefordert, denn das ist ein Bereich, der – genauso, wie Kollegin Lueger gesagt hat – dazu führt, dass es zu einem Lohndumping kommt. Genau das ist es, was wir diesem Gesetzesvorschlag ankreiden: eben dass man im Ausmaß von 15 Prozent einer Gesamtbelegschaft Leasing-Arbeitskräfte einsetzen kann. Dabei ist zu sagen, dass es in diesen Bereichen sehr stark darauf ankommt, wie die persönlichen Beziehungen zwischen Pflegendem und Gepflegtem sind, zwischen den Familienangehörigen, die in einer schwierigen Situation sind,
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