Wir können diesem Gesetz nicht unsere
Zustimmung geben, wenn veraltete Gesetzesvorlagen verwendet werden. (Beifall
bei der SPÖ.)
18.03
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Dipl.-Ing. Bogensperger. Ich erteile ihm das Wort.
18.03
Bundesrat Dipl.-Ing. Heribert Bogensperger (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Mit diesem Veterinärrechtsänderungsgesetz sollen dringend erforderliche Anpassungen an das europäische Recht vorgenommen sowie eine Reihe von Vollzugsproblemen gelöst werden.
Das Tierseuchengesetz enthält keine ausdrückliche Regelung über die örtliche Zuständigkeit für die Durchführung von Strafverfahren. Das würde zum Beispiel im Zusammenhang mit der zentralen Schweinedatenbank dazu führen, dass sämtliche Fälle von unterlassenen Meldungen durch das Bezirksamt für den 11. Bezirk in Wien, wo der Sitz der Statistik Austria ist, zu verfolgen wären, auch wenn der Meldepflichtige seinen Wohnsitz etwa in der Steiermark oder in Vorarlberg hat.
Dies ist weder vom Arbeitsaufwand noch von der Sache her sinnvoll. Im § 69 wird festgelegt, dass Verletzungen von Melde-, Mitwirkungs- und Auskunftspflichten auf Grund des Tierseuchengesetzes von jenen Behörden zu verfolgen sind, in deren Sprengel der Meldepflichtige seinen Wohnsitz hat.
Durch die Änderung des Tierarzneimittelkontrollgesetzes wird eine EU-konforme Regelung des Inverkehrbringens von Tierarzneimitteln mit hormonaler Wirkung geschaffen.
Zum Bangseuchen-Gesetz ist zu sagen, dass Österreich Gott sei Dank bangfrei ist. Mit dieser Novelle soll versucht werden, diesen Umstand aufrechtzuerhalten. Es soll damit weiters ermöglicht werden, auch zeitgemäße Milchuntersuchungen in die Überwachungsprogramme aufzunehmen.
Ähnlich ist es auch mit der Rinderleukose und dem IBR/IPV-Gesetz. Österreich ist frei von diesen beiden Krankheiten. Mit einer Milchuntersuchung könnte auch bei diesen Krankheiten ein höherer Überwachungsstandard erreicht werden.
Der BSE-Fall im Kleinen Walsertal zeigt, wie wichtig die Überwachungsmaßnahmen sind. Durch die offenen Grenzen in der EU ist es sehr wohl wichtig, dass durch Untersuchungen und Tests unser hoher Standard erhalten bleibt.
Beim Bienenseuchengesetz geht es uns darum, dass diese Krankheit, da in Europa bereits der Kleine Bienenstockkäfer aufgetreten ist, der, von Afrika ausgehend, aus Amerika eingeschleppt worden ist und jetzt in Portugal ist, auch anzeigepflichtig gemacht wird. Im Ernstfall können dadurch Maßnahmen gesetzt werden.
Weiters werden Maßnahmen gegen die gefährliche Vogelgrippe in Aussicht gestellt, und es wird ein Abkommen mit China betreffend die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Tiergesundheit und Tierquarantäne beschlossen.
Es sind damit eine Reihe von
Vorsichtsmaßnahmen im Bereich der Tierseuchen gegeben. Daher werden wir von
der ÖVP-Fraktion diesem Gesetzesantrag zustimmen. – Danke. (Beifall bei
der ÖVP und den Freiheitlichen.)
18.06
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile ihr das Wort.
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