Tech – Spannungsfeld oder Symbiose“ wird das Land Kärnten hier in der Säulenhalle präsent sein.
Ausklingen wird dieses halbe Jahr meiner Präsidentschaft mit einer Festsitzung des Bundesrates anlässlich 60 Jahre erstes Zusammentreten des Bundesrates der Republik Österreich. Der Landeshauptmann von Wien und wahrscheinlich auch der Landeshauptmann von Kärnten als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz werden aus diesem Anlass hier im Hohen Haus zu Wort kommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Liebe Regierungsmitglieder! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Zeigen wir Österreich, dass der Bundesrat der Republik gewillt und in der Lage ist, konstruktiv und positiv über Parteigrenzen und Weltanschauungen hinweg zukunftsorientiert für unsere Bürger zu wirken! Unser Motto sollte gemäß dem Spruch von Bernhard Shaw sein:
„Wir werden nicht durch die Erinnerung an die Vergangenheit weise, sondern durch die Verantwortung für die Zukunft.“
Ich bedanke mich. (Allgemeiner Beifall.)
9.19
Präsident Peter Mitterer: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2120/AB bis 2122/AB sowie des Schreibens des Bundeskanzlers betreffend Ernennung von Botschafter Dr. Hans Winkler zum Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten beziehungsweise jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 16)
Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Ernennung
eines Staatssekretärs:
„Republik Österreich
Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates Wien,
am 4. Juli 2005
Parlament
1017 Wien GZ 350.000/0004-IV/8/05
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beehre mich mitzuteilen, dass der Herr Bundespräsident auf meinen Vorschlag gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 78 Absatz 2 Bundes-Verfassungs-
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