erhalten.
Darin stimmen wir mit dem Herrn Bundespräsidenten und der Frau Bundesministerin
voll überein. Den absolut „gläsernen Menschen“ ohne jedweden Datenschutz und
jegliche Privatsphäre können und wollen wir uns in einem freiheitlichen
Rechtsstaat nicht wünschen. Das wäre auch von den
Menschenrechten, der Verfassung und von den in ihr garantierten Grundrechten
her nicht vertretbar.
Auf der
anderen Seite wird meines Erachtens das ungeschriebene Grundrecht auf Sicherheit,
eine Kernkompetenz und zentrale Legitimationsgrundlage jedes, daher auch
unseres Staates, in der politischen Debatte immer noch nicht ausreichend
gewürdigt.
Was
sollen und können wir also wollen? – Auf der technischen Ebene scheinen
mir Videoüberwachung und auch die Aufnahme biometrischer Daten voll vertretbar,
ebenso der heute schon mehrfach angesprochene Verbund und Ausgleich aller
relevanten polizeilichen, nachrichtendienstlichen, geheimdienstlichen
Informationen und Daten, und zwar auch grenzüberschreitend.
Die Aufzeichnung der telefonischen und elektronischen vermittelten Kontakte, also auch die Vorratsspeicherung von Handydaten, erachte ich insofern für gerechtfertigt, als es sich bloß um die Kommunikationsbeziehungen als solche handelt. Zweifellos darf es dabei nicht um die Inhalte der Gespräche gehen, sofern nicht ein richterlicher Auftrag, das heißt eine gerichtliche Anordnung anderes verfügt.
Nicht zuletzt der europäische Haftbefehl ist ein Akt der grenzüberschreitenden Strafverfolgung, insbesondere im Hinblick auf organisierte Kriminalität und Terrorismus. Er setzt nicht einmal voraus, dass in beiden Staaten das gleiche Strafrechtsregime gilt, aber immerhin muss das betreffende Delikt, das zur Auslieferung selbst eines eigenen Staatsbürgers berechtigt beziehungsweise sogar verpflichtet, dem Katalog jener Delikte entsprechen, die dafür in der EU-Rahmenrichtlinie vorgesehen sind. Auch hierbei müssen freilich grundrechtliche Verbürgungen eines fairen rechtsstaatlichen Strafverfahrens gewahrt bleiben. Das und nichts anderes hat jüngst das deutsche Bundesverfassungsgericht vom nationalen Gesetzgeber – meines Erachtens mit vollem Recht – eingefordert.
Insoweit der Terrorismus von islamistischen, von fundamentalistischen Kräften ausgeht, müssen deren Netzwerk und Rekrutierungsbasis bis hin zu den Finanzierungsformen und -quellen aufgedeckt und zerschlagen werden. Dazu gehört zweifellos auch die Ermittlung, ob und wo unter dem Deckmantel der Freiheit der Religion und ihrer Ausübung so genannte Hassprediger agieren beziehungsweise gegen unsere europäische Lebensform und unser Modell der offenen Gesellschaft und unser eigenes Rechtssystem agitieren. Solche Missbräuche sind abzustellen und Hassprediger auszuweisen.
Das fordern nicht nur wir Freiheitlichen, die dafür früher oft gescholten worden sind, sondern das fordert inzwischen die islamische Glaubensgemeinschaft selbst. Das hat auch mein Vorredner, Kollege Konecny, zu Recht betont.
Deshalb ist es auch so wichtig, den bewährten österreichischen Weg, mit den anerkannten Religionsgemeinschaften zu kooperieren, weiter zu beschreiten. Gleiches gilt dem gerade von Österreich initiierten und bewusst gepflegten interreligiösen und interkulturellen Dialog mit dem Islam.
Nicht zuletzt ist es die Überzeugung von uns Freiheitlichen, dass sich die Europäische Union keinesfalls in die primär auf militärische Hegemonie und Intervention abzielende Strategie der Vereinigten Staaten von Amerika, insbesondere im Nahen und Mittleren Osten, einbeziehen lassen darf.
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