Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 96

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Präsident Peter Mitterer: Danke. Ich möchte nur festhalten, dass der Ausschuss für innere Angelegenheiten den Antrag stellt, wie dies auch dem vorliegenden Bericht zu entnehmen ist.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Konrad. Ich darf ihr das Wort erteilen.

 


14.16.56

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Anbetracht der Tatsache, dass wir jetzt den fünften von 24 Diskussionspunkten behandeln, werde ich mich bemühen, mich etwas kürzer als ursprünglich geplant zu fassen.

Als die Zivildienstreformkommission eingerichtet wurde, hätte man eigentlich erwarten können, das Ergebnis wäre eine moderne, zeitgerechte Umgestaltung des Zivildiens­tes. Diese Erwartung ist jedenfalls enttäuscht worden: Das Zivildienstgesetz, das jetzt vorliegt, erfüllt diese Erwartung in keinster Weise.

Ich möchte zuerst ein paar Punkte nennen, die wir auch kritisieren, die ich aber nicht näher ausführen möchte, und mich dann auf zwei Hauptkritikpunkte konzentrieren.

Einerseits ist in der jetzigen Vorlage kein Ersatz für den Zivildienst nach Abschaffung des Wehrdienstes vorgeschlagen. Auch das Zivildienstgeld der Träger bleibt unein­heitlich, wie es bisher der Fall ist. Und die vorgeschlagene Regelung zum freiwilligen zivilen Dienst ist generell eine problematische: Einerseits gefährdet sie bereits bestehende Freiwilligeneinrichtungen. Es gibt auch starke Kritik vom Roten Kreuz, das befürchtet, dass dadurch ein sehr großer Verwaltungsaufwand in der Abwicklung aller an diesem freiwilligen zivilen Dienst Interessierten entstehen würde. Auch die Tat­sache, dass es jederzeit möglich ist, aus dem freiwilligen zivilen Dienst auszutreten, ist natürlich für die Trägerorganisationen relativ problematisch.

Die zwei größten Kritikpunkte aus Sicht der Grünen sind einerseits die Tatsache, dass es auch weiterhin kein einheitliches Verpflegungsgeld von mindestens 11,6 € pro Tag geben soll. Das wäre auch das, was der VfGH gefordert hatte, nämlich dass diese Ungleichbehandlung von Zivildienern endlich beseitigt werden soll. Momentan schwankt nämlich das Verpflegungsgeld je nachdem, wo jemand den Zivildienst ableistet, zwischen 5 € und 11,60 €.

Wir sind der Meinung, dass es sicher nicht möglich ist, sich von 5 € einen Tag lang zu ernähren. Diese 11,60 € sollten als Mindeststandard eingeführt und einheitlich geregelt werden.

Der zweite für mich sehr relevante Kritikpunkt an diesem Vorschlag ist die Tatsache, dass es nicht möglich war, den Zivildienst auf sechs Monate zu kürzen und damit gleich lang anzusetzen wie den Präsenzdienst. Der grüne Vorschlag lautete nicht, von heute auf morgen auf sechs Monate zurückzufahren, sondern das in zwei Etappen durchzuführen, damit sich auch die Organisationen, bei denen Zivildiener beschäftigt sind, darauf einstellen können. Für die ist das natürlich eine große Umstellung.

Die SPÖ war zuerst sehr für diese sechs Monate, alles andere sei Ausbeutung von Zivildienern. Ich bin also doch eher überrascht, dass die SPÖ nun diesen neun Monaten, wie sie jetzt im Vorschlag stehen, zustimmen wird, ohne irgendeine sonstige Verbesserung für Zivildiener herausverhandelt zu haben.

Neben dem Asylgesetz ist das also der zweite Umfaller ohne wirkliche Begründung am heutigen Tag. (Beifall der Bundesrätin Dr. Lichtenecker.)

 


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