Ab sofort gilt Barrierefreiheit für Neubauten und auch bei Generalsanierungen. Für bestehende Bauten gibt es im Sinne der Zumutbarkeit Übergangsbestimmungen von einem bis zehn Jahren. Das ist, glaube ich, auch sinnvoll, weil das sonst nicht möglich ist und man der Wirtschaft nicht zumuten kann, von heute auf morgen alles umzubauen.
Zum Abbau von Barrieren im Bereich der Bundesbautenverkehrseinrichtungen ist ein Etappenplan vorgesehen. Bis Ende des Jahres wird ein solcher Plan gemeinsam mit der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation erstellt, Letztere ist mit eingebunden.
Zur Verbandsklage, die auch erwähnt wurde: Die Verbandsklage ist zulässig, klagen kann im Prinzip nur die ÖAR, die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation. Der Bundesbehindertenbeirat ist ebenfalls eingesetzt. Wir wollen natürlich keine Klagsflut, wir wollen keine amerikanischen Verhältnisse in Österreich, wir wollen den Weg der Mediation gehen. Ich glaube, das ist auch in Ihrem Sinne! Die Rechte von behinderten Menschen sind sehr wohl einklagbar, sonst wären die betreffenden Bestimmungen ja ein zahnloser Tiger. (Zwischenruf der Bundesrätin Lueger.) Das haben wir durchgesetzt, das muss ich Ihnen auch sagen.
Außerdem gibt es eine kostenlose Schlichtungsstelle beim Bundessozialamt in den regionalen Landesstellen.
Es gibt auch die Beweislastumkehr. Das ist ein wesentlicher Punkt, das ist nämlich auch sehr wichtig.
Zum Behindertenanwalt: Er hat Sitz und Stimme im Bundesbehindertenbeirat, und er hat auch die Aufgabe, die Schlichtungsverfahren zu leiten und die Leute zu beraten und das Ganze mit ihnen zu besprechen.
Die Bundesregierung plant jetzt noch weitere Schritte: Die Information der Betroffenen über das Gesetz wird gemeinsam mit den Interessenvertretungen fortgesetzt. Die Beseitigung von Benachteiligungen im Materiengesetz, im Dienst- und Berufsrecht wird bis Ende 2005 umgesetzt, und man tritt auch in Verhandlungen mit den Ländern ein. Die entsprechenden 15a-Vereinbarung über die Bauordnungen – und wir haben ja österreichweit verschiedenste Bauordnungen – werden bis 2007 abgeschlossen sein.
Geschätzte Damen und Herren! Nun noch ein paar Worte zur Gebärdensprache: Nach jahrelangen Auseinandersetzungen und intensiven Verhandlungen und Diskussionen wird jetzt endlich die Gebärdensprache in Österreich als eigenständige und vollwertige Sprache anerkannt, und das wird auch in Verfassungsrang erhoben. Dem Wunsch vieler gehörloser Menschen wird also jetzt Rechnung getragen. Diese neuen Verfassungsbestimmungen sollen in allen neuen Gesetzesinitiativen entsprechende Berücksichtigung finden. In vielen Fällen sollen bessere Ausbildung, Kommunikation und Lebensbewältigung gewährleistet werden. – Die Anerkennung der österreichischen Gebärdensprache ist ein wichtiger Beitrag der Gleichstellung gehörloser Menschen und stellt somit eine sehr gute Ergänzung zum Behindertengleichstellungsgesetz dar.
Das nun vorliegende Behindertengleichstellungspaket samt der verfassungsrechtlichen Verankerung der Gebärdensprache ist ein wichtigen Schritt für die Behindertenpolitik in Österreich, und es kann tatsächlich behauptet werden, dass die darin enthaltenen Regelungen für alle Österreicherinnen und Österreicher im wahrsten Sinne des Wortes auch lebbar werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesrat Schennach: Jetzt haben Sie sehr viel gesagt, aber Sie haben nicht den Mut gehabt, sich bei der Kollegin zu entschuldigen! – Bundesrätin Bachner: Das hätte ich auch erwartet!)
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